Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege
Als vollstationäre Einrichtung oder Einrichtung der Kurzzeitpflege können Sie Investitionsförderung für Neubau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen erhalten.
Beschreibung
Bereits vorhandene und bewährte Pflegeeinrichtungen können für Umbau und Modernisierung finanzielle Unterstützung erhalten. Gefördert wird auch der Neubau von Pflegeeinrichtungen, wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind. Der Sozialausschuss der Landeshauptstadt München hat mit Beschluss vom 12. November 2020 grundsätzliche Vorgaben festgelegt. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 (Vollversammlung vom 25. Oktober 2023) wurden die Richtlinien einschließlich der Qualitätskriterien angepasst.
Die Förderung erfolgt nur, wenn die investive Förderung des Freistaats Bayern (PflegesoNah) abgelehnt wurde.
Die Förderung erfolgt durch Festbeträge oder Anteilsfinanzierung. Der Stadtrat hat beschlossen, die Kürzung der Fördersumme von 30 Prozent für jedes Förderprojekt fortzusetzen.
Antragstellung
Mittel der Investitionsförderung werden nur nach schriftlichem Antrag und Beschlussfassung im Stadtrat ausbezahlt. Bitte vereinbaren Sie vor der Antragstellung mit der unten genannten Abteilung einen Gesprächstermin. Hier können die weiteren Modalitäten (wie Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns vor der Entscheidung über die Förderung) besprochen werden.
Der Antrag muss bis 31. März des Förderjahres bei der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, eingegangen sein.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen der Förderung wurden in den
Richtlinien
für vollstationäre Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege festgeschrieben und zuletzt mit
Beschluss
vom 17. Oktober 2023 aktualisiert.
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien für vollstationäre Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege,
- Paragrafen 72, 73 Absatz 3 und 4 SGB XII,
- Paragrafen 71, 72 AVSG,
- Paragraf 82 Absatz 2 Nummern 1 und 3 SGB XI
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