Investitionsförderung für teilstationäre Pflege

Aussetzung der Investitionsförderung für Anträge ab Januar 2025

Beschreibung

​Die Investitionsförderung für teilstationäre Pflegeeinrichtungen wurde mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 für alle Neuanträge ab 01. Januar 2025 ausgesetzt. Derzeit müssen neue Anträge auf Förderung aufgrund der angespannten Haushaltslage abgelehnt werden.

Für bereits vor dem 01. Januar 2025 gestellte Anträge gelten folgende Regelungen:

Träger, die bis zum 31. Dezember 2024 (Ausschlussfrist) Fördermittel beantragt haben, können Investitionsförderung erhalten, wenn sie alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2026 (Ausschlussfrist) vorlegen und entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind. Der Stadtrat hat mit oben genanntem Beschluss auch neue Richtlinien zur Förderung beschlossen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die investive Förderung des Freistaats Bayern PflegesoNah abgelehnt wurde. Sie erfolgt durch Festbeträge oder Anteilsfinanzierung. Für teilstationäre Projekte, die als einzelne Angebote (das heißt nicht in Verbindung mit anderen Pflegeangeboten) entstehen, muss die Förderung nach PflegesoNah nicht mehr beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Förderung sind in den Richtlinien festgelegt und zuletzt mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 aktualisiert.

Rechtliche Grundlagen

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

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