Investitionsförderung für teilstationäre Pflege

Durch Investitionsförderung sollen Strukturen geschaffen werden, damit eine bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Münchner*innen möglich ist.

Beschreibung

Förderung

Teilstationäre Einrichtungen können für Neubau, Umbau und Modernisierung eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der Sozialausschuss der Landeshauptstadt München hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2021 die Vorgaben für Förderung und Verfahren festgelegt.

Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 (Vollversammlung 25. Oktober 2023) wurden die Richtlinien und darin die Vorgaben zur Förderung festgeschrieben.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn die investive Förderung des Freistaats Bayern (
PflegesoNah) abgelehnt wurde. Teilstationäre Projekte, die als einzelne Angebote (das heißt nicht in Verbindung mit anderen Pflegeangeboten) entstehen, müssen die Förderung nach PflegesoNah ab 17. Oktober 2023 nicht mehr vorrangig beantragen.

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Festbeträge oder Anteilsfinanzierung.

Der Stadtrat hat beschlossen, die Kürzung der Fördersumme von 30 Prozent für jedes Förderprojekt fortzusetzen. Maßgebliche Hinweise finden Sie in den Richtlinien.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Förderung sind in den Richtlinien festgelegt und zuletzt mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 aktualisiert.

Antragstellung

Mittel der Investitionsförderung werden nur nach schriftlichem Antrag und Beschlussfassung im Stadtrat ausbezahlt.
Bitte vereinbaren Sie vor der Antragstellung mit der unten genannten Abteilung einen Gesprächstermin. Hier können die weiteren Modalitäten (wie Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns vor der Entscheidung über die Förderung) besprochen werden.

Der Antrag muss bis 31. März des Förderjahres bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein.

Rechtliche Grundlagen

  • Richtlinien zur Förderung
  • Paragraf 72 SGB XI
  • Paragraf 72 AVSG
Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Ähnliche Leistungen

Investitionsförderung ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)

Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (vollstationäre Pflege)

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie entsprechend der Leitlinien einen Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft für Hausinterne Tagesbetreuung erhalten.

Förderung Pflegeüberleitung

Beendigung des Programmes "Förderung Pflegeüberleitung" zum 31.12.2024.

Förderung zur Interkulturellen Öffnung in der Altenhilfe

Als Einrichtung der Offenen Altenhilfe können Sie eine Förderung für Fortbildungen und Workshops zur interkulturellen Öffnung (IKÖ) erhalten.

Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege

Als vollstationäre Einrichtung oder Einrichtung der Kurzzeitpflege können Sie Investitionsförderung für Neubau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen erhalten.

Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Anschubfinanzierung ambulante innovative Pflegeangebote

Projekte für Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und innovative Versorgungsformen werden in der Aufbauphase finanziell unterstützt.