Adressänderung Personalausweis, Reisepass, eAT

Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, nach München ziehen oder sich Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie die Adresse in Ihren Ausweisdokumenten ändern lassen.

Beschreibung

​Es empfiehlt sich, die Adresse in sämtlichen Ausweisdokumenten gleichzeitig mit der Anmeldung ändern zu lassen.

Bei einem Umzug sollten Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und dem elektronischem Aufenthaltstitel aktualisieren lassen. Die neue Adresse wird auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.

Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat und dem elektronischem Aufenthaltstitel wird die neue Anschrift zudem auf dem Ausweischip aktualisiert.

Im Reisepass steht nur der Wohnort. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie diesen in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen.

Hierfür benötigen Sie einen Termin .

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem gültigem Pass oder Passersatz
  • Adressänderung in den Fahrzeugpapieren
    • Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen und ein Fahrzeug haben, bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und den Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über eine gültige Hauptuntersuchung mit.
    • Wenn Sie neu nach München ziehen und ein Fahrzeug ummelden wollen, beachten Sie bitte die Informationen der Kfz- Zulassungsbehörde: „ Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München"

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

sofort

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 130141833

Adresse

Leonrodstraße 21
80634 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

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Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.