Geldspielgeräte aufstellen
Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, brauchen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Bestätigung zur Eignung des Aufstellortes.
Beschreibung
Benötigte Unterlagen
- Antrag für eine gewerberechtliche Erlaubnis (erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Bezirksinspektion; bei Wohnsitz außerhalb von München die zuständige Gemeinde oder das Landratsamt)
- Antrag für die Geeignetheit des Aufstellortes(erhältlich bei der Bezirksinspektion, in dessen Bereich das Objekt liegt.)
- Gewerbemeldung
- Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Sozialkonzept und ein Nachweis über die verpflichtende Schulung bei der IHK
Rechtliche Grundlagen
§ 33 c Absätze 1 und 3 Gewerbeordnung (GewO)