Geldspielgeräte aufstellen

Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, brauchen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Bestätigung zur Eignung des Aufstellortes.

Beschreibung

Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, benötigen Sie neben der grundsätzlichen Erlaubnis auch eine Bestätigung über die Geeignetheit des jeweiligen Aufstellortes.
 
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die für Ihre Wohnadresse beziehungsweise für den Hauptsitz der Firma zuständige Bezirksinspektion.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag für eine gewerberechtliche Erlaubnis (erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Bezirksinspektion; bei Wohnsitz außerhalb von München die zuständige Gemeinde oder das Landratsamt)
  • Antrag für die Geeignetheit des Aufstellortes(erhältlich bei der Bezirksinspektion, in dessen Bereich das Objekt liegt.)
  • Gewerbemeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Sozialkonzept und ein Nachweis über die verpflichtende Schulung bei der IHK
 

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Ungefähr 4 Wochen

Gebührenrahmen

Unbeschränkte Aufstellerlaubnis: 2000 Euro
Beschränkte Aufstellerlaubnis: 1000 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 33 c Absätze 1 und 3 Gewerbeordnung (GewO)

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