Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung
Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie entsprechend der Leitlinien einen Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft für Hausinterne Tagesbetreuung erhalten.
Beschreibung
Hinweis
Der Münchner Stadtrat hat am 29. November 2023 beschlossen, das freiwillige Programm „Pflegeüberleitung“ zum 31. Dezember 2024 zu beenden. Aus den frei werdenden Mitteln soll überwiegend die Schulsozialarbeit in Berufsfachschulen für Pflege bezuschusst werden. Anteilige Mittel fließen ab 2025 auch in das Programm „Hausinterne Tagesbetreuung“ (Beschluss Ziffer 2.6). Somit stehen ab 2025 für die Hausinterne Tagesbetreuung höhere Beträge zur Verfügung.
Aufgabe der Hausinternen Tagesbetreuung
Die Mitarbeitenden der Hausinternen Tagesbetreuung (HIT) tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige, wie zum Beispiel demenzkranke Menschen, in vollstationären Einrichtungen eine bessere Struktur in ihrem Tagesablauf erhalten. Damit kann die Lebensqualität von Bewohner*innen verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen werden Fachkräfte in der Hausinternen Tagesbetreuung gefördert.
Wissenswertes zum Förderprogramm
Die bisherige personelle Zuschaltung aus dem Personalschlüssel entfällt.
Um die Sterbebegleitung zu stärken, ist ein Stellenanteil von 25 Prozent für die Koordination von Palliative Care frei zu stellen und nachzuweisen. Der Stellenanteil ist nicht förderfähig.
Bei Beantragung der HIT ist zudem ein einrichtungsbezogenes Konzept zur Sterbebegleitung vorzulegen. Es muss die Wünsche zum Lebensende, einen Standard zum Notfallplan sowie einen individuellen Krisenbogen beinhalten.
Wenn der Heimträger mehr als eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in München betreibt, hat er dem Münchner Hospiz und Palliativ Netzwerk beizutreten.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind alle vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) –, die ihre Leistungen innerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt München erbringen. Alle Voraussetzungen, die für die Beantragung eines Personalkostenzuschusses erfüllt sein müssen, stehen in den Leitlinien zur Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung.
Die Antragstellung (schriftlich und vollständig) kann nur mit den vorgesehenen Antragsformularen und Unterlagen (Antrag des Kalenderjahres, Jahreslohnkonto und Berichtsbogen des Vorjahres) bis spätestens 31. März des Antragsjahres (Datum des Eingangs bei der Landeshauptstadt München) erfolgen.
Die Antragstellung in elektronischer Form (beispielsweise durch E-Mail) ist unzulässig.
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge (Antrag und Berichtsbogen) werden bei der Fördermittelvergabe nicht berücksichtigt.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Bezuschussung
- Berichtsbogen
- Jahreslohnkonto
Rechtliche Grundlagen
- Leitlinien zur Hausinternen Tagesbetreuung
- SGB XI
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Altenhilfe und Pflege
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