Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag
Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Beschreibung
Im Baugenehmigungs- und im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen die Bauzeichnungen und der Lageplan den Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke zur Zustimmung vorgelegt werden. Ob die Zustimmung erteilt wurde, ist im Bauantrag anzugeben.
Hat ein Nachbar nicht zugestimmt, wird eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt.
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Bauordnung
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
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80331 München
Adresse
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