Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Beschreibung

Im Baugenehmigungs- und im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen die Bauzeichnungen und der Lageplan den Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke zur Zustimmung vorgelegt werden. Ob die Zustimmung erteilt wurde, ist im Bauantrag anzugeben.
Hat ein Nachbar nicht zugestimmt, wird eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt.

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Blumenstraße 28b
80331 München

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Wir haben für den Publikumsverkehr geschlossen, die Servicetelefone sind besetzt.

Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag
9 bis 16 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr

Ähnliche Leistungen