Wohn-Sitz abmelden
Hier können Sie lesen,
wann Sie Ihren Wohn-Sitz in München abmelden müssen.
Der Wohn-Sitz ist der Ort, wo Sie wohnen
Zum Beispiel:
- eine Wohnung
- ein Haus
- ein Wohn-Heim
Es gibt 2 Arten von Wohn-Sitz
Ihr Haupt-Wohn-Sitz ist dort,
wo Ihre Haupt-Wohnung ist.
In der Haupt-Wohnung wohnen Sie am meisten.
Die Adresse steht auf Ihrem Personal-Ausweis.
Vielleicht haben Sie auch noch einen Neben-Wohn-Sitz.
Ein Neben-Wohn-Sitz ist dort,
wo Sie eine Neben-Wohnung haben.
Eine Neben-Wohnung ist eine zweite Wohnung.
Die Neben-Wohnung kann in München sein.
Die Neben-Wohnung kann auch in einer anderen Stadt in Deutschland sein.
In der Neben-Wohnung wohnen Sie auch manchmal.
Zum Beispiel:
- eine Ferien-Wohnung
- bei Ihren Eltern
Wer muss seinen Haupt-Wohn-Sitz in München abmelden?
Sie müssen Ihren Haupt-Wohn-Sitz in München nur dann abmelden:
- Wenn Sie keinen festen Wohn-Sitz mehr haben.
Keinen festen Wohn-Sitz haben bedeutet:
Ein Mensch hat keine eigene Wohnung.
Der Mensch ist wohnungslos. - Oder wenn Sie ins Ausland ziehen.
Wer muss seinen Neben-Wohn-Sitz abmelden?
Wenn Sie Ihre Neben-Wohnung auflösen.
Eine Neben-Wohnung auflösen bedeutet:
Sie möchten keine Neben-Wohnung mehr haben.
Sie haben die Neben-Wohnung zum Beispiel gekündigt.
Sie ziehen aus der Neben-Wohnung aus.
Diese Neben-Wohnung gibt es nicht mehr.
Ab wann können Sie Ihren Wohn-Sitz abmelden?
Sie können sich abmelden:
Eine Woche vor dem Auszug.
Aber nicht schon früher.
Zum Beispiel:
Sie leben in München.
Sie ziehen am 14. Mai nach Österreich.
Dann können Sie die Wohnung in München ab dem 7. Mai abmelden.
Das ist 1 Woche vor Ihrem Auszug.
Bis wann müssen Sie Ihren Wohn-Sitz abmelden?
Sie haben nach dem Auszug 2 Wochen Zeit.
Zum Beispiel:
Sie leben in München.
Sie haben eine Neben-Wohnung in Ulm.
Sie ziehen zum 14. Mai aus Ihrer Neben-Wohnung in Ulm aus.
Dann müssen Sie die Neben-Wohnung bis zum 28. Mai abmelden.
Das sind 2 Wochen nach Ihrem Auszug.
Wie melden Sie Ihren Wohn-Sitz ab?
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Sie schicken einen Brief an das Bürger-Büro
Das Bürger-Büro gehört zu dem Kreis-Verwaltungs-Referat.
Das Kreis-Verwaltungs-Referat ist eine Behörde bei der Stadt München.
Eine Behörde ist ein Amt.
Auf den Brief-Umschlag schreiben Sie:
Die Adresse von dem Kreis-Verwaltungs-Referat.
Die Adresse von dem Kreis-Verwaltungs-Referat ist:
Kreis-Verwaltungs-Referat
Haupt-Abteilung 2
Bürgerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80337 München
Sie stecken diese Dinge in den Brief-Umschlag:
- Das Abmelde-Formular.
Sie klicken auf den Link zu dem Abmelde-Formular.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Abmelde-Formular.
Drucken Sie das Abmelde-Formular aus.
Link zu dem Abmelde-Formular
Achtung:
Das Formular ist in schwerer Sprache.
Sie müssen das Formular ausfüllen.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Sie müssen das Formular unterschreiben. - Eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis.
Oder eine Kopie von Ihrem Reise-Pass.
Sie haben keinen deutschen Ausweis?
Dann braucht das Amt das von Ihnen:
Eine Kopie von dem Pass von Ihrem Heimat-Land.
Wichtig:
Sie müssen immer alle Seiten von dem Ausweis kopieren.
Sie müssen eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.
Möglichkeit 2: Sie gehen dafür selbst in ein Bürger-Büro
Es gibt in München 6 Bürger-Büros.
Sie können sich eines aussuchen.
Lesen Sie unsere Informationen
zu den Bürger-Büros.
Klicken Sie auf den Link zu den Infos
zu den Bürger-Büros.
Dann kommen Sie gleich zu den Informationen.
Dort stehen alle Adressen und Öffnungs-Zeiten.
Für jedes Bürger-Büro.
Sie brauchen vorher einen Termin im Bürger-Büro
Sie können den Termin am Telefon ausmachen.
Das ist die Telefon-Nummer:
0 89 – 23 39 60 00
Sie erreichen die Telefon-Nummer am
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:
Immer von 7.30 Uhr morgens bis 15.30 Uhr nachmittags
Freitag:
Von 7.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags
Sie sprechen dann mit einem Mitarbeiter.
Der Mitarbeiter will wissen:
- Sie brauchen einen Termin zum Abmelden.
- Ihren Nach-Namen
- Ihren Vor-Namen
- Ihre Adresse in München
- Ihre Telefon-Nummer
- In welches Bürger-Büro wollen Sie gehen?
- Wann haben Sie Zeit für einen Termin bei dem Bürger-Büro?
Dann gibt Ihnen der Mitarbeiter von dem Bürger-Büro einen Termin.
Sie müssen diese Dinge zu dem Termin mitbringen
- Sie müssen Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
Wenn Sie einen Personal-Ausweis haben. - Sie müssen Ihren Reise-Pass mitbringen.
Wenn Sie einen Reise-Pass haben. - Sie haben keinen deutschen Ausweis?
Dann braucht das Bürger-Büro das von Ihnen:
Ihren Ausweis von Ihrem Heimat-Land.
Wollen Sie Ihre ganze Familie abmelden?
Dafür gibt es auch 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Sie schicken einen Brief an das Bürger-Büro
Sie stecken diese Dinge in den Brief-Umschlag:
- Das Abmelde-Formular.
Für 4 Personen genügt 1 Abmelde-Formular.
Hat Ihre Familie mehr als 4 Personen?
Dann brauchen Sie noch ein Abmelde-Formular. - Eine Kopie vom Ausweis von allen Familien-Mitgliedern.
Möglichkeit 2: Sie gehen dafür selbst in ein Bürger-Büro
Es muss nicht die ganze Familie ins Bürger-Büro kommen.
Es genügt, wenn eine Person in das Bürger-Büro kommt
und unterschreibt.
Diese Person muss 16 Jahre alt sein.
Oder älter.
Die Person muss diese Dinge mitbringen:
- Die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern.
Ausweise sind:
Personal-Ausweis
Reise-Pass
Kinder-Reise-Pass - Sie haben keinen deutschen Ausweis?
Dann bringen Sie mit:
Die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern von Ihrem Heimat-Land.
Haben Sie einen gesetzlichen Betreuer?
Der gesetzliche Betreuer hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.
Zum Beispiel, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen.
Vielleicht hat der gesetzliche Betreuer das
Aufenthalts‐Bestimmungs‐Recht.
Das bedeutet:
Der gesetzliche Betreuer kann entscheiden, wo Sie wohnen.
Dann muss der gesetzliche Betreuer Sie im Bürger‐Büro abmelden.
Und er muss nachweisen:
Ich bin der gesetzliche Betreuer für diese Person.
Zum Beispiel mit dem Schreiben vom Gericht.
Das Schreiben vom Gericht bestätigt:
Jemand ist der gesetzliche Betreuer von einer anderen Person.
Wann bekommen Sie die Abmelde-Bestätigung?
Das kommt darauf an:
Sie gehen selber in das Bürger-Büro?
Dann bekommen Sie die Abmelde-Bestätigung sofort.
Sie schicken einen Brief an das Bürger-Büro?
Dann bekommen Sie von dem Bürger-Büro einen Brief.
In dem Brief ist die Abmelde-Bestätigung.
Das Bürger-Büro schickt den Brief an die Adresse von Ihrer Haupt-Wohnung.
Es dauert 3 bis 4 Wochen, bis der Brief kommt.
Das ist wichtig, wenn Sie ins Ausland ziehen:
Schreiben Sie Ihre genaue Adresse im Ausland in Ihren Brief.
Das Bürger-Büro schickt die Abmelde-Bestätigung an diese Adresse.
Kostet die Abmeldung etwas?
Nein.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Sie müssen nichts bezahlen.
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Der Original-Text stammt von dem
Kreis-Verwaltungs-Referat München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist bearbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von
© Inga Kramer, www.ingakramer.de (Computerbildschirm mit Link).
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