Taxi-Gutscheine für Frauen
Für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren gibt es in München
Taxi-Gutscheine.
Die Taxi-Gutscheine sind für Taxi-Fahrten in der Nacht.
Wer kann Taxi-Gutscheine bekommen?
Frauen und Mädchen ab 16 Jahren
können Taxi-Gutscheine bekommen.
Ein Taxi-Gutschein ist ein kleiner orangefarbener Zettel.
Jeder Taxi-Gutschein ist 10 Euro wert.
Die Frauen und Mädchen müssen nicht in München wohnen.
Frauen und Mädchen können Taxi-Gutscheine in diesen Fällen bekommen:
- Wenn sie einen Studenten-Ausweis haben.
- Wenn sie einen Schüler-Ausweis haben.
- Wenn sie einen Schwerbehinderten-Ausweis haben.
- Wenn sie einen Renten-Ausweis haben.
- Wenn sie einen Pensionär-Ausweis haben.
Eine Pensionärin ist eine Beamtin im Ruhestand.
Eine Beamtin ist eine Frau,
die für den Staat arbeitet.
Zum Beispiel:
Bei der Bundes-Regierung,
bei einem Bundes-Land
oder bei einer Stadt.
Ruhestand bedeutet:
Die Beamtin muss nicht mehr arbeiten.
Weil sie schon älter ist. - Wenn sie einen München-Pass haben.
Der München-Pass ist eine Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld in München.
Mit dem München-Pass bekommt man Vergünstigungen.
Das heißt:
Man muss für manche Dinge weniger Geld bezahlen. - Wenn sie eine Azubi-Card haben.
Azubi ist das kurze Wort für Auszubildende.
Azubis sind junge Menschen,
die einen Beruf lernen.
Zum Beispiel:
In einem Betrieb,
in einem Geschäft
oder in einen Verein.
Was können Sie mit einem Taxi-Gutschein machen?
Manchmal ist man nachts noch spät unterwegs.
Man geht zum Beispiel
- zu einer Veranstaltung,
- zu Freunden nach Hause,
- mit Freunden in ein Restaurant.
Dann muss man nachts allein nach Hause fahren.
Für Frauen und Mädchen ist das oft unangenehm.
Die Frauen und Mädchen müssen dann alleine im Dunkeln nach Hause.
Dabei fühlen sie sich oft nicht sicher.
Deshalb gibt es in München Taxi-Gutscheine.
Aber diese sind nur für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren.
Mit einem Taxi kommen die Frauen und Mädchen sicher nach Hause.
Die Frauen und Mädchen können alle normalen Taxis nutzen.
Sie geben der Taxi-Fahrerin den Taxi-Gutschein.
Oder dem Taxi-Fahrer.
Vielleicht kostet eine Fahrt mehr als 10 Euro.
Dann müssen sie den Rest selbst zahlen.
Sie können für jede Fahrt nur einen Gutschein nehmen.
Beachten Sie das:
- Die Taxi-Gutscheine gelten
von 22 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens. - Für jede Fahrt darf man nur einen Taxi-Gutschein verwenden.
- Die Fahrt muss im Stadt-Gebiet von München beginnen.
- Die Fahrt muss zu der Wohn-Adresse von der Frau sein.
Oder zur Wohn-Adresse von dem Mädchen.
Die Wohn-Adresse darf auch außerhalb von München sein.
Zum Beispiel in einem Vor-Ort von München. -
Die Frau oder das Mädchen darf im Taxi andere Frauen mitnehmen.
Oder andere Mädchen. - Die Frau oder das Mädchen darf bei der Fahrt Kinder mitnehmen.
Die Kinder müssen jünger als 18 Jahre alt sein. - Die Frau oder das Mädchen darf bei der Fahrt keinen Mann mitnehmen.
Wollen Sie einen Taxi-Gutschein?
Dann müssen Sie immer zu einem Bürger-Büro gehen.
Sie brauchen keinen Termin.
Sie können jedes Mal einen Taxi-Gutschein bekommen.
Sie müssen diese Dinge mitbringen:
- Ihren Studenten-Ausweis.
- Oder Ihren Schüler-Ausweis.
- Oder Ihren Schwerbehinderten-Ausweis.
- Oder Ihren Renten-Ausweis.
- Oder Ihren Pensionär-Ausweis.
- Oder Ihren München-Pass.
- Oder Ihre Azubi-Card.
Wie bekommen Sie einen Taxi-Gutschein?
Sie bekommen den Taxi-Gutschein in einem Bürger-Büro.
Die Adressen sind:
- Bürger-Büro Ruppertstraße
Ruppertstraße 19
80466 München - Bürger-Büro Forstenrieder Allee
Forstenrieder Allee 61a
81476 München - Bürger-Büro Leonrodstraße
Leonrodstraße 21
80634 München - Bürger-Büro Orleansplatz
Orleansstraße 50
81667 München - Bürger-Büro Scheidplatz
Belgradstraße 77
80804 München - Bürger-Büro Pasing
Landsberger Straße 486
81241 München
Sie bekommen den Gutschein immer an der Infothek.
Die Infothek ist die Auskunft im Eingangs-Bereich.
Sie müssen an der Infothek sagen:
Ich möchte einen Taxi-Gutschein haben.
Sie müssen an der Infothek Ihren Studenten-Ausweis zeigen.
- Oder Ihren Schüler-Ausweis.
- Oder Ihren Schwerbehinderten-Ausweis.
- Oder Ihren Renten-Ausweis.
- Oder Ihren Pensionär-Ausweis.
- Oder Ihren München-Pass.
- Oder Ihre Azubi-Card.
Alle Bürger-Büros haben einen barrierefreien Eingang.
Das heißt:
Menschen im Rollstuhl können einfach hineinkommen.
Alle Bürger-Büros sind dann geöffnet:
- Montag, Mittwoch und Freitag:
Immer von 7.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags - Dienstag und Donnerstag:
Immer von 8.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags.
Und von 14 Uhr nachmittags bis 18 Uhr abends. - Nicht an einem Feiertag.
Achtung
Die Taxi-Fahrerin kennt die Taxi-Gutscheine vielleicht noch nicht.
Oder der Taxi-Fahrer.
Vielleicht nimmt die Taxi-Fahrerin den Taxi-Gutschein nicht an.
Oder der Taxi-Fahrer.
Dann können Sie das machen:
Oder von der Taxi-Fahrerin.
Quittung spricht man Kwittung.
Eine Quittung ist ein kleiner Zettel.
Auf der Quittung steht drauf:
- wann die Fahrt war,
- wohin Sie gefahren sind,
- was die Fahrt gekostet hat.
Das Kreis-Verwaltungs-Referat ist ein Amt von der Stadt München.
Der Antrag heißt Antrag auf Erstattung.
Erstattung bedeutet:
Das Kreis-Verwaltungs-Referat überweist Ihnen die 10 Euro.
Sie schreiben in den Brief:
- Ihren Nach-Namen
- Ihren Vor-Namen
- Ihre Wohn-Adresse
Ihre Wohn-Adresse ist:
Straße, Haus-Nummer, Postleit-Zahl, Ort. - Ihre Konto-Nummer
Man sagt auch IBAN-Nummer dazu.
Die IBAN-Nummer steht auf Ihrer Bank-Karte.
Die Bank-Karte haben Sie von Ihrer Bank für Ihr Konto bekommen. - Und Sie schreiben:
Ich möchte das Geld für einen Taxi-Gutschein bekommen.
Die Taxi-Fahrerin hat meinen Taxi-Gutschein nicht angenommen.
Oder der Taxi-Fahrer.
- das Datum von der Fahrt
- die Uhrzeit von der Fahrt
Uhrzeit bedeutet hier:
Um wie viel Uhr Sie in das Taxi eingestiegen sind.
Um wie viel Uhr Sie aus dem Taxi ausgestiegen sind.
Und Sie machen das auf dem Taxi-Gutschein:
Ein Kreuz in das Kästchen vor den Wörtern:
Fahrer*in lehnt Annahme ab.
Sie stecken auch noch diese Dinge in den Brief-Umschlag:
- die Quittung
- den Taxi-Gutschein
Auf den Brief-Umschlag schreiben Sie:
Die Adresse von dem Kreis-Verwaltungs-Referat.
Die Adresse von dem Kreis-Verwaltungs-Referat ist:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I/2
Ruppertstr. 19
80466 München
Sie müssen eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Kreis-Verwaltungs-Referat München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder kommen von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).
Die Fotos sind von:
- Landes-Hauptstadt München
- Landes-Hauptstadt München, Kreis-Verwaltungs-Referat (Bürger-Büro in der Ruppert-Straße, Theken im Eingangs-Bereich von der Ruppert-Straße)
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Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu