Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Koordinierungsbüro tritt innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein, unter anderem mit Aktionsplänen.

Koordinierungsbüro

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Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gehört zur Münchner Stadtverwaltung. Es leistet Aufklärungs-, Informations- und Projektarbeit und vergibt Zuschüsse, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Aufgaben des Koordinierungsbüros

Das Koordinierungsbüro arbeitet eng mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zusammen. Gemeinsam mit ihnen und den städtischen Referaten entwickelt das Koordinierungsbüro Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Die Mitarbeiter*innen des Koordinierungsbüros beraten und unterstützen Vereine, Einrichtungen, Projekte und städtische Dienststellen. Darüber hinaus verfügt das Koordinierungsbüro über einen Inklusionsfonds. Städtische Dienststellen und freie Träger, die Maßnahmen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK durchführen, können aus diesem Fonds Zuschüsse beantragen.

Zur Bewusstseinsbildung rund um das Thema Inklusion führt das Koordinierungsbüro Öffentlichkeitskampagnen und Veranstaltungen durch.

UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), gilt seit 2009 auch in Deutschland.

Das Ziel der UN-BRK ist die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und ihre Einbeziehung in die Gemeinschaft.

1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK

Der 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK ist ein Katalog von 47 Maßnahmen aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Im Sommer 2013 hat der Münchner Stadtrat diesen Aktionsplan beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder laufen dauerhaft.

Der 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK

Der 2. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-BRK wurde im April 2019 vom Stadtrat beschlossen. Er besteht aus 34 Maßnahmen. Sie sollen dazu beitragen, die Situation von Menschen mit Behinderungen in München weiter zu verbessern.

Die Maßnahmen umfassen acht Themenbereiche:

  1. Frühe Förderung, Schule, formale Bildung
  2. Gesundheit
  3. Arbeit, Beschäftigung
  4. Mobilität, Bauen, Wohnen
  5. Erholung, Freizeit, Kultur, Sport, Tourismus
  6. Recht, Freiheit, Schutz
  7. Selbstbestimmte Lebensführung, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie, persönliche Assistenz
  8. Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben

Zu den Maßnahmen gehören inklusive Förderangebote an Schulen oder Rollstuhltaxis. Ein weiteres Beispiel ist eine neue Beschilderung von Münchner U-Bahnhöfen, damit man dort die barrierefreien Wege leichter findet. Auch ein besserer Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderungen ist Teil des Maßnahmenpakets.

  • Sozialreferat

    Beteiligung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

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