Schmidbauerstraße
Der Knotenpunkt an der Schmidbauerstraße in Perlach soll neu gestaltet werden. Dafür wird der Bebauungsplan Nr. 1960 aufgestellt.
Das Projekt
Ziel ist es, die Gebiete östlich der Ottobrunner Straße besser zu erschließen.
Lage
Die Schmidbauerstraße liegt im Südosten der Stadt, nordwestlich des Perlacher „Dorfkerns“ im 16. Stadtbezirk (Ramersdorf-Perlach) zwischen der Ottobrunner Straße und dem Pfanzeltplatz.
Das Umfeld des Planungsgebiets ist geprägt durch gemischte Strukturen westlich der Ottobrunner Straße und durch Geschosswohnungsbau östlich davon. Südlich der Schmidbauerstraße befindet sich eine viergeschossige Wohnanlage mit einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss.
Das Planungsgebiet besteht im Wesentlichen aus den im Umgriff liegenden Straßenverkehrsflächen der Ottobrunner Straße, der Schmidbauerstraße sowie der Hofangerstraße. Im Einmündungsbereich von Ottobrunner Straße und Schmidbauerstraße befindet sich eine privat genutzte "wilde" Lagerfläche, die zum Teil auch als Parkplatz genutzt wird.
Planung
Das Planungskonzept setzt die Ergebnisse des verkehrlichen Grundsatzbeschlusses vom 27. Oktober 2004 um. Dieser sieht die Offenhaltung der Schmidbauerstraße zur optimierten Erschließung der Gebiete östlich der Ottobrunner Straße im Zusammenspiel mit weiteren Ost-West Achsen im Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 1638 vor. Dadurch soll eine Verteilung des Verkehrs in Ost-West- und West-Ost-Richtung auf mehrere Straßen erreicht werden.
Außerdem sieht das Planungskonzept die Neugestaltung des Knotenpunkts Ottobrunner Straße, Unterhachinger Straße und Schmidbauerstraße vor. Die bestehende Trasse der Schmidbauerstraße soll grundsätzlich unverändert erhalten bleiben. Der Einmündungsbereich in die Ottobrunner Straße soll jedoch ein anderes Gesicht bekommen.
Chronologie
April 2021: Satzungsbeschluss des Stadtrats
Februar bis März 2021: Erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Januar 2021: Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Absatz 3 BauGB
August bis September 2020: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Juli 2020: Billigungsbeschluss mit anschließender Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Februar bis März 2020: Wiederholung Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Frühjahr 2011: Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Oktober 2004: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1960 und verkehrlicher Grundsatzbeschluss