Quartier "Am Südpark" in Obersendling
Auf dem unbebauten ehemaligen E.on-Gelände in Obersendling im Münchner Süden soll ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort entstehen.
Das Projekt
1.100 Wohnungen auf ehemaligem E.on-Gelände
Am 2. Dezember 2015 hat der Stadtrat den Planungen für die Neubebauung des ehemaligen E.on-Geländes an der Boschetsrieder Straße / Drygalski-Allee endgültig zugestimmt und den Bebauungsplan Nr. 2072a als Satzung beschlossen. Auf den bisher unbebauten Flächen soll ein neues Quartier für zirka 2.500 Bewohnerinnen und Bewohner entstehen.
Das zirka 8,1 Hektar große Planungsgebiet liegt im direkten Umfeld des ehemaligen Heizkraftwerks in Obersendling (19. Stadtbezirk). Es erstreckt sich auf der Fläche östlich der Drygalski-Allee, südlich der Boschetsrieder Straße, westlich der Machtlfinger Straße und nördlich der Kistlerhofstraße. Die zu überplanenden Grundstücke befinden sich überwiegend in Privateigentum, etwa ein Viertel der Fläche ist in städtischem Besitz.
Grundlage für die städtebauliche Neuordnung der Flächen zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort mit öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen war ein zweistufiger städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb, der unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit zwischen der ersten und der zweiten Bearbeitungsstufe durchgeführt und am 15. Mai 2013 entschieden wurde. Die Jury hat den Entwurf des Züricher Architekturbüros von Ballmoos Krucker mit Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten (heute Studio Vulkan, Zürich) als Sieger ausgewählt.
Zur Sicherung der architektonischen Qualität begleitet ein Beratungsgremium aus Politik und Fachleuten den Planungsprozess.
Planungsziele und vorgesehene Nutzungen
In dem neuen Quartier soll Wohnraum für etwa 2.500 Menschen entstehen, zirka 400 Arbeitsplätze sind angedacht. Die Planung sieht drei in der Höhe und in der Fassadengestaltung gegliederte große Wohnhöfe mit sechs bis acht Geschossen vor, die sich jeweils zur Drygalski-Allee, Boschetsrieder Straße und Kistlerhofstraße orientieren.
Ein zentraler, ruhig gelegener Park wird über „grüne Finger“ mit Grünflächen und Wegeverbindungen in die Umgebung und zum Südpark hin eingebunden. Zwischen den Blöcken erstrecken sich öffentliche Grün- und Freiflächen sowie öffentlich zugängliche Wege, die das Quartier mit der Umgebung und dem U-Bahnhof Machtlfinger Straße verbinden. Durch die Blockränder werden die Innenhöfe vom Straßen- und Gewerbelärm abgeschirmt.
Neben Eigentumswohnungen werden im Planungsgebiet Mietwohnungen und Flächen für geförderten Wohnungsbau in größerem Umfang vorgesehen. Die drei neuen Kindertageseinrichtungen werden in die Wohnhöfe integriert. In den Erdgeschossen der Gebäude sind jeweils Einrichtungen für die soziale Infrastruktur und nicht störende gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Auf der städtischen Fläche werden an der Boschetsrieder Straße zwei Wohnheime für besonderen Wohnbedarf ermöglicht.
Im südlichen Bereich an der Kistlerhofstraße sollen Einzelhandelsflächen, Dienstleistungsangebote für den täglichen Bedarf und Büroflächen entstehen sowie ein Wohnheim für Studierende und Auszubildende.
Grün- und Freiräume
Der von den drei Baufeldern eingefasste zentrale Park bildet den Kern des Quartiers. Die Innenhöfe der Baufelder dienen als Frei- und Aufenthaltsräume für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie als Spielflächen für die Kindertageseinrichtungen. Um das neue Gebiet möglichst stark zu integrieren und zu beleben, ist nach allen Seiten sowie innerhalb der Baugebiete eine hohe Durchlässigkeit vorgesehen.
Der öffentliche Platzbereich an der Kreuzung Drygalski-Allee / Boschetsrieder Straße bildet den zentralen Zugang zum neuen Quartier und schafft einen Übergang zum nördlich gelegenen Südpark. Dort sind Aufwertungen von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen geplant, die die Spielmöglichkeiten im zentralen Park ergänzen. Auf den Dächern der Wohngebäude sind umfangreiche gemeinschaftlich nutzbare Dachgärten und -terrassen für die Anwohner beabsichtigt, die das ebenerdige Angebot in den Innenhöfen ergänzen und erweitern und somit neue Akzente der Dachflächennutzung setzen.
Chronologie
12/2016: Inkrafttreten des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2072a
12/2015: Satzungsbeschluss des Stadtrats
9/2015: Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)
7/2015: Billigungsbeschluss des Stadtrats
2 bis 03/2014: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)
12/2013: Qualifizierung Aufstellungsbeschluss
6/2012: Aufstellungsbeschluss des Stadtrats