Präventionsprojekt „Cool bleiben – friedlich feiern“

An dem Präventionsprojekt beteiligen sich neben der Landeshauptstadt München zahlreiche Münchner Clubs und das Polizeipräsidium München.

Das KVR unterstützt das Präventionsprojekt

Die Besucherzahlen der Innenstadtclubs zwischen Sendlinger Tor und Maximiliansplatz auf der sogenannten Feiermeile steigen kontinuierlich an. Ein Großteil der Gewaltdelikte wird auch im Bereich von Veranstaltungsörtlichkeiten begangen. Bei einem gemeinsamen Treffen am 9. Mai 2012 haben deshalb die Stadt München, das Polizeipräsidium sowie Betreiber der betroffenen Innenstadtclubs unter dem Motto „Cool bleiben – friedlich feiern in München" ein gemeinsames Vorgehen gegen Gewalttäter im Nachtleben entwickelt und ein gemeinsames Maßnahmenbündel beschlossen.

Seitdem erlässt das Kreisverwaltungsreferat – neben den polizeilichen Maßnahmen, den Hausverboten der Wirte und den präventiven Tätigkeiten des Stadtjugendamtes – hoheitliche Betretungsverbote gegen auffällige Gewalttäter.

Personen, die im Bereich der Feiermeile durch eine gefährliche Körperverletzung oder ein anderes sogenanntes Rohheitsdelikt wie zum Beispiel Raub, Bedrohung oder sexuelle Nötigung im Nachtleben auffallen, erhalten ein Betretungsverbot durch das Kreisverwaltungsreferat. Das Polizeipräsidium informiert uns bei entsprechenden Vorfällen.

Mit dem Betretungsverbot wird das Betreten der „Feiermeile Innenstadt“ und aller beteiligten Clubs beziehungsweise Gaststätten von 22 bis 7 Uhr für ein Jahr untersagt.

Die Betretungsverbote umfassen nicht nur die Innenräume der Clubs, sondern auch den gesamten öffentlichen Grund im Bereich der Feiermeile, so dass die Gewalttäter auch von Gästen, die vor den Clubs warten, sowie von zahlreichen Passanten fern gehalten werden. Zum öffentlichen Grund gehören die Rad- und Gehwege sowie die öffentlichen Plätze. Der Straßenraum darf mit einem Kfz und mit dem ÖPNV weiterhin durchquert werden.

Konkret bedeutet dies:

Wird eine Person wegen eines Gewaltdeliktes auf der Feiermeile von der Polizei aufgegriffen, droht dem Täter ein Betretungsverbot für den gesamten Bereich. Er darf dann ab Erlass des Bescheides für ein ganzes Jahr lang in der Nacht weder die einschlägigen Clubs, noch die Sonnenstraße selbst betreten.

In den vergangenen Jahren hat das Kreisverwaltungsreferat bereits gute Erfahrungen mit dieser präventiven Maßnahme gemacht, um Straftaten beispielsweise auf dem Oktoberfest zu verhindern.

Anstatt flächendeckende Verbote auszusprechen, setzt das Betretungsverbot nur bei der Person an, die tatsächlich ein Delikt begangen hat.
Grundsätzliche Verbote, wie Sperrzeitverlängerungen oder Alkoholverbote ab einer gewissen Uhrzeit, haben zwar ein gutes Ziel im Auge – nämlich Gewalt zu verhindern –, allerdings nehmen sie auch einen Großteil von Menschen in die Haftung, die vollkommen friedlich feiern. Deshalb sollten solche weitgehenden Verbote auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Die Betretungsverbote sind der sinnvollere und verhältnismäßigere Weg, da sie einzelfallbezogen sind und beim jeweiligen "Störer" ansetzen. Zudem ist ein gemeinsames Zusammenwirken von Maßnahmen des KVR, polizeilichen Aktivitäten, Aktionen der Clubbetreiber sowie präventiven Maßnahmen des Jugendamtes definitiv vorschnellen Rufen nach Totalverboten vorzuziehen.

Wir sind daher sicher, auch im Bereich der Feiermeile den friedlichen Charakter des Münchner Nachtlebens bewahren zu können.

Der Erlass von Haus- und Betretungsverboten kann parallel zueinander erfolgen und hängt nicht voneinander ab.

Hausverbote werden bei bestimmten Vorfällen von den beteiligten Gastronomen auf Basis des Privatrechts gegen Gewalttäter erlassenen. Hierbei handelt es sich um einen zunächst rein privatrechtlichen Vorgang, bei welchem im Falle eines Verstoßes Strafantrag wegen Hausfriedensbruches erfolgen kann. Das Hausverbot bezieht sich ausschließlich auf den Privatgrund.

Im Unterschied hierzu sind die Betretungsverbote des KVR eine hoheitliche Anordnung, die durch die Polizei und mit den Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt werden kann. Bei einem festgestellten Verstoß gegen die Auflage, die „Feiermeile“ nicht zu betreten, wird sofort ein Zwangsgeld von 500 Euro fällig.
Darüber hinaus gilt das Betretungsverbot auch für den öffentlichen Raum.

Im Rahmen des vierteljährlich tagenden Sicherheits- und Aktionsbündnisses Münchner Institutionen (S.A.M.I.) beobachtet das KVR gemeinsam mit den anderen Beteiligten, mit welchem Erfolg die im Rahmen des Konzepts „Cool bleiben“ getroffenen Maßnahmen tatsächlich greifen.
Darüber hinaus wird im Rahmen von S.A.M.I. auch die Kriminalitätsentwicklung in anderen Bereichen des Münchner Nachtlebens im Auge behalten.
Sofern sich das Modell „Cool bleiben“ bewährt und soweit bei anderen Locations entsprechender Bedarf besteht, kann das hier vorgestellte Modellprojekt auch auf weitere Hotspots wie zum Beispiel den Kunstpark Ost übertragen werden.

Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

Das Kreisverwaltungsreferat unterstützt die Aktion "Cool bleiben – friedlich feiern in München". Das Präventionsprojekt gibt es seit Oktober 2012. Neben der Landeshauptstadt München beteiligen sich zahlreiche Münchner Clubs und das Polizeipräsidium München.

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