Plangenehmigung Grundstücksentwässerung

Benötige ich eine Genehmigung für den Neubau oder für Änderungen einer Grundstücksentwässerungsanlage? Wie erhalte ich eine Genehmigung? Was ist noch zu beachten?

Informationen

Plangenehmigung Grundstücksentwässerung
Plangenehmigung Grundstücksentwässerung

Benötige ich eine Genehmigung?
Planen Sie den Neubau oder die Änderungen einer Grundstücksentwässerungsanlagen unterhalb der Rückstauebene*
erdverlegt, bzw. in der Bodenplatte, so ist hierfür vor Baubeginn eine Genehmigung einzuholen.

* Rückstauebene ist in der Regel die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.

Wie erhalte ich eine Genehmigung?
Es ist ein Antrag bei der Münchner Stadtentwässerung, Abteilung Anwesensentwässerung zu stellen. Anforderungen an Form und Inhalt finden Sie in unserem Leitfaden Grundstücksentwässerung – Planung und Bau (PDF).

Für den Antrag nutzen Sie bitte unser Antragsformular (PDF).

Alternativ steht Ihnen auch unser Online-Formular zur Verfügung.

Hinweis: Aus technischen Gründen sind zum aktuellen Zeitpunkt Entwässerungspläne auf Papier nachzureichen. An der Möglichkeit, den Antrag vollständig digital einzureichen wird gearbeitet.

Was ist noch zu beachten?
Bei jeder Grundstücksentwässerungsanlage ist auch der Umgang mit Niederschlagswasser Link siehe unten ein wichtiges Thema.

Unter Umständen ist eine Versickerung von Niederschlagswasser erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist i.d.R. zusammen mit der Genehmigung der Grundstücksentwässerungsanlage einzuholen. Link siehe unten.

Für Abwasserbehandlungsanlagen ist eine Einleiterlaubnis einzuholen. Bei Fettabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern erfolgt dies zusammen mit der Genehmigung der Grundstücksentwässerungsanlage. Link siehe unten.

Planen Sie die Stilllegung eines bisher genutzten Anschlusskanals oder benötigen Sie einen temporären Verschluss zur Sicherung der Baustelle, ist dies rechtzeitig bei der MSE in Auftrag zu geben. Weiterführende Informationen zum Verschluss von Kanalanschlüssen finden Sie unter Links.

Vorbesprechung von Anträgen

Wir bieten die Möglichkeit zur Vorbesprechung von Entwässerungsplänen im Parteiverkehr oder auch per Video-Telefonat an. Hier können konkrete Fragen erörtert werden, die sich nicht auf die Schnelle am Telefon oder per E-Mail klären lassen. Zur Terminbuchung nutzen Sie bitte unsere Online-Terminvergabe:

Terminvergabe Online

Bitte beachten Sie, dass keine pauschale Komplettprüfung von Antragsunterlagen erfolgen kann. Eine Vorbesprechung ist keine Vorabgenehmigung!

Hintergrund

Zur sicheren Entsorgung von Abwasser einer Stadt wie München benötigt es ein umfangreiches System aus Anlagen zur Abwassersammlung (Grundstücksentwässerungsanlagen), zum Abtransport (städtische Kanäle) und Reinigung (Klärwerke). Jede Grundstücksentwässerungsanlage ist also ein integraler Bestandteil eines Gesamtsystems, welches Tag ein, Tag aus möglichst störungsfrei und für die meisten Menschen unbemerkt funktionieren muss. Und das über viele Jahrzehnte.

Damit dies möglich ist, müssen technische Standards und Vorgaben eingehalten werden. Mit der Plangenehmigung (und der nachfolgenden Bauüberwachung) wird dies sichergestellt. Darüber hinaus dienen Entwässerungspläne als Grundlage für spätere Instandsetzungen und Reparaturen und ermöglichen eine schnelle Behebung von Abfluss-Störungen.

Kontakt/Dienststelle

Münchner Stadtentwässerung
MSE-422 Grundstücksentwässerung
Friedenstr. 40

422.mse@muenchen.de

Service-Hotline: 089 233-96996

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