Kanalanschluss – Auskunft zu Anschlussmöglichkeiten

Auskunft zu Anschlussmöglichkeiten von Grundstücken an den städtischen Kanal.

Wie ist der Anschluss an den städtischen Kanal geregelt?

Ist ein städtischer Kanal vorhanden, besteht das Recht und die Pflicht, diesen zu Nutzen. Die genauen Bestimmungen finden sich in § 4 (Anschluss- und Benutzungsrecht) und § 5 (Anschluss- und Benutzungszwang) der Münchner Entwässerungssatzung: Link unten.

Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu bewirtschaften. Ausführliche Informationen zum Umgang mit Niederschlagswasser: Link unten. 

Information

Bitte beachten:

Der Anschlusskanal (die Abwasserleitung vom Grundstück bis zum städtischen Kanal) ist in München Teil der privaten Entwässerungsanlage. Errichtung und Unterhalt sind Aufgabe der Grundstückseigentümer*innen.

Wo genau kann ich am städtischen Kanal anschließen?

Der Anschlusspunkt am städtischen Kanal wird durch das Erschließungsbüro der MSE im sogenannten Technischen Formblatt festgelegt.

Bitte prüfen Sie vor der Anforderung anhand der Bestandspläne, ob vorhandene Schächte sowie der Anschlusskanal weiterhin genutzt werden können. Zumindest das bereits genutzte Einlassstück am Kanal ist, sofern technisch möglich, wieder zu nutzen. Link zur Planeinsicht siehe unten. 

Wählen Sie die passende Variante entsprechend der vorhandenen Rahmenbedingungen:

  • Mindestens ein Anschlusskanal ist vorhanden und soll weiterhin genutzt werden, die Angabe zu Lage und Höhe wird den Bestandsplänen entnommen, Bearbeitungszeit ca. 7 Tage
  • Die Angaben aus den Bestandplänen sind nicht vorhanden oder sollen anhand der Vermaßung der Anschlussmöglichkeiten geprüft werden, Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen.
  • Das Grundstück ist noch nicht an den Kanal angeschlossen oder es werden weitere Anschlüsse benötigt, Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen

Online-Formular zur Anforderung des Technischen Formblatts

Die anfallenden Gebühren für die Ausstellung des Technischen Formblatts werden zusammen mit dem Genehmigungsbescheid der Plangenehmigung erhoben. Kostensatzung Tarif-Nr. 70202. Link zur Kostensatzung unten.

Was beinhaltet das Technische Formblatt und das Kanalkataster?

Das Technische Formblatt mit dem zugehörigen Auszug aus dem Kanalkataster beinhaltet immer

  • Informationen zur Anschlussmöglichkeit an den städtischen Kanal, 
  • Auskünfte zum Grundstück in Bezug auf die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser (Altlastenverdachtsfläche, Wasserschutzgebiet) und
  • Festlegungen zur Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück.

Wo erhalte ich Angaben zur Lage des städtischen Kanals?

Sie benötigen aktuell noch keine Anschlusspunkte am städtischen Kanal, sondern lediglich Informationen zur Lage des Kanals im Umfeld ihres Bauvorhabens? Über unser Online-Formular kann auch ein kostenloser Kataster-Auszug (PDF) angefordert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Tage.

Wie wird der Anschluss hergestellt?

Der Anschlusskanal wird durch die von Eigentümer*innen beauftragte Firma hergestellt. Weiterführende Informationen zur Herstellung von Anschlusskanälen, einschließlich Aufgrabungsgenehmigung, finden sie im Link unten.

Vor Herstellung des Anschlusskanals sind Entwässerungspläne zur Genehmigung einzureichen. Ausführliche Informationen und Vorgaben zur Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden Grundstücksentwässerung (PDF).

Information

Bitte beachten:

Nicht mehr benötigte Anschlüsse sind zu verschließen. Weitere Informationen im Link unten.

Können mehrere Grundstücke über einen Anschluss angeschlossen werden?

Jedes Grundstück soll grundsätzlich gesondert und ohne Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an den städtischen Kanal angeschlossen werden. Wenn Sie einen gemeinsamen Anschluss mit Leitungsführung über Fremdgrundstücke planen (z.B. ein gemeinsamer Anschluss bei zwei Doppelhaushälften oder Sammelrohrkanal in Zuwegung bei Reihenhäusern), ist dieser von Ihnen eigenverantwortlich mit den jeweiligen Grundstückseigentümern zivilrechtlich abzuklären.

Kontakt/Dienststelle

Münchner Stadtentwässerung
MSE-421 Erschließungsbüro
Friedenstraße 40
81671 München

E-Mail: 421.mse@muenchen.de

Telefon: (089) 233-96996

Fax-Nummer: (089) 233-62665

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