Bezahlbarer Wohnraum an der Engadiner Straße

Am Schweizer Platz in Fürstenried ist ein Neubau mit Ladenzentrum und bezahlbaren Wohnungen geplant. Ein sektoraler Bebauungsplan wird dazu aufgestellt.

Das Projekt

Luftbild Umgriff Bebauungsplan Nr. 2190
LHM
Bebauungsplan Nr. 2190: Luftbild mit Umgriff

Am Schweizer Platz / Engadiner Straße soll das bestehende Gebäude aus den 1960er Jahren abgerissen werden. Es entsteht ein Neubau mit Ladenzentrum und darüber liegenden Wohnungen. Um bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen, wird das Instrument des Sektoralen Bebauungsplanes zur Wohnraumversorgung angewendet.

Information

Projekt-Steckbrief

Stadtbezirk: 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Lage: Engadiner Straße, Schweizer Platz
Fläche: 0,7 Hektar
Bisher: Mietwohnungen
Höhenentwicklung: bis zu 13 Vollgeschosse
Grundstückseigentümer: privat
Bebauungsplan Nummer: 2190
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Details zur Planung

Sicherung von bezahlbarem Wohnraum, wo es sonst keinen gäbe: Für das Gebiet, das von Engadiner Straße, Schweizer Platz und Graubündener Straße begrenzt wird, hat der Stadtrat mit dem Aufstellungsbeschluss die Voraussetzung geschaffen, dass im Zuge des geplanten Neubaus eines Ladenzentrums mit Wohnungen auch geförderter Wohnraum gesichert wird.

Derzeit liegt für das Gebiet an der U-Bahn-Endhaltestelle Fürstenried-West kein Bebauungsplan vor, es besteht Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit, Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer dort neu baut, müsste somit keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach § 9 Absatz 2d BauGB liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in solchen „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können. Im März 2023 hat sich der Stadtrat zu diesem neuen Instrument beraten und Anwendungskriterien für München beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die Engadiner Straße ist der siebte Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung.

Das Bauprojekt „Krone“ der Architekten Lauber Zottmann Blank umfasst vier Gebäude, die zusammen einen offenen Block bilden. Im Erdgeschoss sind Geschäfte, Büros und Gastronomie geplant, während in den oberen Etagen Wohnungen entstehen. Der Einzelhandel in der Gegend wird durch das neue Gebäude leicht vergrößert und verbessert.

Eine Besonderheit ist die begrünte Innenhof-Fläche auf dem Dach des Erdgeschosses, die allen Bewohner*innen zur Erholung, als Spielfläche und Gartenersatz dient. Außerdem wird es einen privaten Kindergarten geben. Auch die Fassaden und Dächer sollen bepflanzt werden, was zur besseren Luftqualität beiträgt.

Das höchste Gebäude liegt am Schweizer Platz, um diesen optisch zu betonen. Durch die neuen Geschäfte und Gastronomieangebote soll der Platz belebt und aufgewertet werden.

Autos werden in einer Tiefgarage untergebracht, sodass der bisherige Parkplatz einer grünen Fläche weicht. Ein Mobilitätskonzept soll außerdem den Autoverkehr reduzieren.

Das Projekt soll frühzeitig mit der Stadtgestaltungskommission abgestimmt werden, um es bestmöglich in das Stadtbild zu integrieren.

Übergeordnetes Ziel der Planung ist die nachhaltige Weiterentwicklung des Standorts sowie die Umsetzung der Ziele des sektoralen Bebauungsplans Nr. 2190:

  • Für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht ist ein Anteil von 40 Prozent gefördertem Wohnen geplant.
  • anteilige Sicherung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum
  • Stärkung der Nahversorgungsfunktion durch erweiterte Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen
  • die Verwirklichung eines privaten, ins Gebäude integrierten Kindergartens
  • eine Aufwertung des Innenhofs und Schaffung von Aufenthaltsbereichen für die Anwohner*innen
  • eine qualitätvolle Eingrünung sowie Dach- und Fassadenbegrünung
  • eine Belebung / Aufwertung / räumliche Fassung des bestehenden Platzraums

Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung
Das Ergebnis der Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung zeigt, dass das geplante Vorhaben als stadtbildverträglich zu beurteilen ist.

Verkehrsuntersuchung
Die planungsursächlichen Auswirkungen führen nur zu einer geringen und zu vernachlässigenden Verschlechterung der verkehrlichen Situation.

Schalltechnische Untersuchung
In der Beurteilung des Verkehrslärmgutachtens wird ausgeführt, dass sich die Emissionspegel im Prognose-Planfall nur unwesentlich erhöhen.

Belichtungsstudie
Für die Entwicklung der Baukörperhöhen war die Überprüfung und Einhaltung des Belichtungswinkels von 45 Grad ausschlaggebend. Dieser wird gegenüber den Nachbargebäuden überall eingehalten.

Qualitätsanforderungen der Hochhausstudie 2023
Im weiteren Verlauf des Verfahrens sind Aussagen zur Umsetzung der Qualitätskriterien der Hochhausstudie 2023 erforderlich. Anhand des Kriterienkatalogs müssen für Städtebau, Architektur, den gesellschaftlichen Mehrwert sowie zu Nachhaltigkeit und Klima Ansatzpunkte aufgezeigt werden, wie mit den Anforderungen umgegangen wird. Diese Inhalte werden auch Teil der Behandlung des Projekts in der Kommission für Stadtgestaltung sein.

Klimaschutz und Klimaanpassung
Durch die Lage im Stadtgebiet mit direkter fußläufiger Anbindung sowohl an das Münchener U-Bahn- wie auch Busliniennetz ist die Planung sehr gut mit den Zielen der Landeshauptstadt München zur Klimaneutralität vereinbar.

Mobilitätskonzept
Es wird eine klimaschonende und nachhaltige Mobilität im Sinne der Klimaanpassung und des Klimaschutzes implementiert werden.

Die Gutachten stehen Ihnen im Rahmen der nächsten Beteiligung der Öffentlichkeit umfänglich zur Verfügung.

Modellfoto

Modellfoto
lauber zottmann blank architekten GmbH

Chronologie

03/2025 - 04/2025 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
31. März 2025 Erörterungsveranstaltung
07/2023 Aufstellungsbeschluss für den Sektoralen Bebauungsplan Nr. 2190

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