Gründung einer Eltern-Kind-Initiative
Schaffen Sie selbst Betreuungsplätze für Ihre Kinder: Schließen Sie sich mit anderen Eltern zusammen und gründen Sie eine Kita oder Spielgruppe.
Kinderbetreuung in Elternhand
Der Träger einer Eltern-Kind-Initiative ist stets die gesamte Elternschaft. Alle Eltern, deren Kinder betreut werden, sind damit verantwortlich für die Gestaltung der Kindertageseinrichtung. Sämtliche Modalitäten sind in einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Verein geregelt. Bezahltes Personal wird nur für die Betreuung der Kinder angestellt. Alle anderen Aufgaben werden ehrenamtlich von den Eltern übernommen. Dazu gehören:
- Leitung: Die Führung der Geschäfte und die Finanzverantwortung liegt in den Händen der Elternschaft. Bei Vereinen setzt sich der Vorstand aus den Eltern zusammen, deren Kinder derzeit betreut werden.
- Räumlichkeiten: Geeignete Räume für die Kindertagesbetreuung werden von Eltern selbst gesucht. Diese kümmern sich auch um die notwendigen Genehmigungen für die Nutzung, sowie um Ausstattung und Instandhaltung.
- Personal: Die Eltern wählen geeignete Betreuungskräfte aus und prüfen deren fachlichen Qualifikationen. Alle Arbeitsverträge werden von den Eltern abgeschlossen oder gekündigt. Damit ist der Verein in der Funktion des Arbeitgebers mit allen Rechten und Pflichten.
- Organisation: Die Festlegung oder Veränderung von organisatorischen Rahmenbedingungen werden von Eltern vorgenommen. Sie bestimmen so beispielsweise Platzangebot, Altersspektrum der Kinder, Betreuungs- und Öffnungszeiten, Ausstattung der Räume, Verpflegung der Kinder und Tagesablauf.
- Pädagogik: Die Grundlagen des pädagogischen Konzepts und dessen Weiterentwicklung werden von den Eltern erarbeitet. Die Umsetzung und Fortschreibung erfolgt in Kooperation mit dem pädagogischen Personal.
- Platzvergabe: Die Eltern entscheiden selbst über die Vergabe von freien Plätzen. Sie organisieren selbstständig die Aufnahme neuer Kinder und Eltern in den Verein. Wird der Verein durch das EKI-Fördermodell bezuschusst, muss die EKI vor Ort Kontaktmöglichkeiten anbieten. Für Eltern-Kind-Initiativen, die an der Münchner Förderformel teilnehmen, ist eine Platzvergabe über den kita finder+ verpflichtend.
- Kommunikation: Wichtige Informationen wie Anfragen oder Termine werden innerhalb der Elternschaft weitergegen. Ein regelmäßiger Austausch, etwa durch Elternabende, muss sichergestellt sein.
Förderung durch die Stadt München
Erfüllt Ihre Eltern-Kind-Initiative die oben genannten Aufgaben und die Fördervoraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG, können gesetzliche Fördermittel nach BayKiBiG abgerufen werden, und zusätzliche Fördermittel der Landeshauptstadt München beantragt werden.
EKI-Fördermodell
Diese Förderung ist eine Anteilsfinanzierung von Personal- und Personalnebenkosten, sowie der Miet- und Mietnebenkosten und Sachkosten.
EKI-Plus Fördermodell
Mit EKI-Plus können Eltern-Kind-Initiativen die Differenz zwischen den neuen, reduzierten Elternentgelten und den bisher tatsächlich erhobenen Elternentgelten bis zu einem maximalen Ausgleichsbetrag erstattet bekommen. Für das bisher erhobene Spiel- oder Materialgeld erhalten geförderte Einrichtungen eine Ausgleichszahlung von maximal 10 Euro pro Kind und Monat.
Investitionskostenförderung
Wie andere freie Träger können auch Eltern-Kind-Initiativen eine Investitionskostenförderung für die Räumlichkeiten ihrer Kindertageseinrichtung beantragen. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag beziehungsweis im Grundbucheintrag eine Zweckbindung für mindestens 25 Jahre festgeschrieben ist.
Neue Münchner Kitaförderung
Laufende Kosten für die Betreuung können ab 1.September 2024 durch das neue freiwillige Fördersystem der Stadt Münchner bezuschusst werden (Nachfolgemodell Münchner Förderformel). Dieses Förderangebot gilt für alle freien Träger in München, einschließlich der Eltern-Kind-Initiativen.
Beratung für Eltern-Kind-Initiativen
Die Kontakt- und Beratungsstelle für Elterninitiativen des Kleinkindertagesstätten e.V. unterstützt Sie bei der Gründung und dem Betrieb einer selbstorganisierten Kindertagesbetreuung. Informationen zu räumlichen, personellen, konzeptionellen und finanziellen Fragen rund die Eröffnung einer Kita erteilt außerdem das Team Eltern-Kind-Initiativen des Referats für Bildung und Sport.
Wenn Sie eine Spielgruppe anbieten möchten, berät Sie das Sachgebiet Kindertagesbetreuung im Sozialreferat. Dort erhalten Sie auch Kontaktdaten von bestehenden Spielgruppen in Ihrer Nähe.
Betreuungsangebot in Eltern-Kind-Initiativen
Mit einer Eltern-Kind-Initiative können Sie als Eltern Ihre Kita selbst gründen und betreiben. Ob Haus für Kinder, Krippe, Kindergarten oder Hort – eine EKI kann die Einrichtungsart und das Konzept der Kita auf ihre besonderen Bedürfnisse hin anpassen. So gibt es beispielsweise betriebsnahe Eltern-Kind-Initiativen, zweisprachige Angebote oder auch Wald- und Naturkindergärten. Öffnungszeiten und Gebühren legen die Eltern selbst fest. Nimmt die EKI an der Münchner Förderformel oder am EKI-Plus Modell teil, entsprechen die Beiträge den Kosten für städtische Kindertageseinrichtungen.
Eltern-Kind-Initiativen können auch Spielgruppen anbieten. In einer Spielgruppe kommen sechs bis zwölf Kinder zwischen eineinhalb bis vier Jahren maximal 20 Stunden pro Woche zusammen. Kinder können dort erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen außerhalb des Elternhauses sammeln – und so bereits vor dem Kindergarten soziale und sprachliche Kompetenzen erwerben. Spielgruppen dienen damit als Vorbereitung für eine tägliche Betreuung.