Tipps zur Antragstellung im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Hier erfahren Sie, wie im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Antrag zu stellen ist und welche Nachweise der Antragsberechtigung einzureichen sind.
Allgemeines
Wer ist Antragsteller*in?
- Antragsteller*in darf nur sein, wer Eigentümer*in des Gebäudes ist (oder Eigentümer*innen gleichgestellt wie Nießbrauchnehmer*innen) und die Kosten für die beantragte Maßnahme trägt, das heißt Rechnungsempfänger*in ist. Für "Stecker-Solar-Geräte" und "Mieterstrommodelle" gelten abweichende Regelungen.
- Antragsteller*in kann eine Privatperson oder auch ein Zusammenschluss von Privatpersonen oder eine Organisation sein.
Antragstellung durch eine Vertretung
- Privatpersonen stellen den Antrag selbst oder können eine Person beauftragen, den Antrag für sie zu stellen und abzuwickeln (beispielsweise eine*n Energieberater*in).
- Bei Organisationen (beispielsweise Unternehmen, Vereine) oder Zusammenschlüssen von Privatpersonen (beispielsweise GbR, WEG) ist der Antrag durch eine berechtigte Vertretung zu stellen. Antragsteller*in ist das Unternehmen, die GbR, die WEG etc. Diese Vertretung kann eine dritte Person mit der Antragstellung und Abwicklung des Förderantrags beauftragen (beispielsweise ein*e Energieberater*in). Diese stellt dann als "bevollmächtigte Person" den Antrag.
Nachweise Antragsberechtigung
- Bei Antragstellung sind keine Nachweise einzureichen.
- Mit der Meldung der Fertigstellung der Maßnahme sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Identität der Antragsteller*in und gegebenenfalls der (organisationsinternen) Vertretung sowie die Berechtigung zur Vertretung
- Wurde eine dritte Person (beispielsweise ein*e Energieberater*in) mit der Antragstellung beauftragt, dann ist zusätzlich die Identität dieser bevollmächtigten Person und die Berechtigung zur Vertretung nachzuweisen.
Welche Nachweise sind konkret einzureichen? (Beispielfälle)
- Ausweis
- Wurde eine dritte Person (beispielsweise ein*e Energieberater*in) mit der Antragstellung beauftragt, so ist eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person einzureichen.
- Handelsregisterauszug
- Ausweis der Geschäftsführung oder des Vorstands
- Wurde eine dritte Person (beispielsweise ein*e Energieberater*in) mit der Antragstellung beauftragt, so ist eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person einzureichen. Die Vollmacht ist durch die Geschäftsführung beziehungsweise den Vorstand zu unterschreiben.
- Grundbuchauszug
- Gesellschaftsregisterauszug (bei Grundstückskauf seit 1. Januar 2024)
- Ausweis der*des geschäftsführenden beziehungsweise zur Antragstellung bevollmächtigten Gesellschafter*in
- Vollmacht für eine*n Gesellschafter*in mit Unterschrift aller Gesellschafter*innen (wenn im Grundbuch oder im Gesellschaftsregisterauszug kein geschäftsführender Gesellschafter aufgeführt ist)
- Wurde eine dritte Person (beispielsweise ein*e Energieberater*in) mit der Antragstellung beauftragt, so ist eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person einzureichen. Die Vollmacht ist durch die*den geschäftsführende*n beziehungsweise bevollmächtigte*n Gesellschafter*in zu unterschreiben.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite Antragstellung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)