Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Das Gesundheitsreferat überprüft regelmäßig und anlassbezogen die Hygiene in den Gemeischaftseinrichtungen und geht Beschwerden über unhygienische Zustände nach.
Beschreibung
Die Gemeinschaftseinrichtungen (nicht jedoch Beherbungsstätten, wie z.B. Hotels, Pensionen, Wohnheime) werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.
Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.
U.a. die in § 33 des Infektionsschutzgesetzes genannten Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber*innen, Spätaussiedler*innen und Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Rechtliche Grundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Hygiene und Umweltmedizin
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80335 München
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