Zuschuss zu Essen auf Rädern/ Sozialer Mittagstisch

Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.

Beschreibung

Wenn altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen der Einkauf von Lebensmitteln oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für Essen auf Rädern oder für den Sozialen Mittagstisch zu beantragen.

Der Zuschuss ist ein Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung nach dem SGB XII.

Nähere Informationen über die Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) erhalten Sie auf unserer Seite „

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

“.

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind Personen, welche die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Leistungsberechtigt sind auch Personen, die keine laufenden Leistungen erhalten, aber nicht in der Lage sind die Kosten für Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch aus eigenen Mitteln selbst zu decken.

Benötigte Unterlagen

  • Leistungsbescheid nach dem SGB XII,
  • oder Nachweise über Einkommen und Vermögen.
  • Ärztliche Bestätigung über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen,
  • oder Stellungnahme der Bezirkssozialarbeit über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlagen

§ 27a Abs. 4 SGB XII

Ähnliche Leistungen

Beratung durch die Münchner Betreuungsvereine

Wenn Sie Fragen rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge haben, beraten Sie die Münchner Betreuungsvereine wohnortnah, kostenlos und vertraulich.

Unterstützung im Alter

In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.

Beratung bei Problemen in der Altenpflege

Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.

Altenhilfe: Zuschüsse Fahrtkosten, Telefon, Hausnotruf

Die Altenhilfe unterstützt Senioren*innen durch Fahrtkostenzuschüsse, Telefonhilfe und Hausnotrufsysteme.

Alten- und Service-Zentren (ASZ)

Die Alten- und Service-Zentren bieten vor Ort im Stadtteil Beratung und konkrete Hilfen für älteren Menschen und ihre Angehörige.

Hausbesuche durch Ergotherapeut*innen – THEA mobil

Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.

Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige

Sie suchen als älterer oder pflegebedürftiger Mensch Unterstützung? Sie möchten sich als Angehörige*r oder Bezugsperson beraten lassen? Diese Stellen helfen weiter.

Hilfen in Anlagen des Seniorenwohnens

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.

Beglaubigung einer Betreuungsverfügung

Wenn Sie festlegen wollen, wer bei Bedarf die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll, benötigen Sie eine Betreuungsverfügung, die wir auf Wunsch beglaubigen.

Präventive Hausbesuche bei älteren Menschen

Präventive Hausbesuche sollen dazu beitragen, frühzeitig Not- und Gefährdungssituationen bei älteren Menschen zu erkennen.