Pop-Programmförderung
Wenn Sie eine nicht-kommerzielle Konzertreihe in kleineren Musik-Locations oder Musikfestivals veranstalten, können Sie eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München vergibt insgesamt 90.000 Euro (vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats im Dezember 2024 über den Haushalt der Stadt München für das Jahr 2025) an Mitteln für Programmförderung für nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe und Musikfestivals der Popmusik, die im Jahr 2025 stattfinden sollen. Es können Förderungen in Höhe von 10.000 Euro oder 15.000 Euro oder 20.000 Euro beantragt werden.
Mit dieser Förderung sollen sowohl Konzertreihen als auch Musikfestivals aller Genres der Popmusik gefördert werden, die sich insbesondere Programmen abseits des sogenannten Mainstreams widmen, und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen.
Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Popmusikszene mitgestalten. Bisher sind Männer deutlich überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen.
Zur inhaltlichen Zielrichtung: Hier liegt ein breites Verständnis von Popmusik zugrunde – damit sind alle Genres der Popmusik wie beispielsweise Hip-Hop, Metal, Reggae, Techno, Blues und all ihren Subgenres jeglicher Ausprägung gemeint.
Die Popmusik-Programmförderung wird seit 2022 außerdem durch die unabhängige Ausschreibung des „Popmusik-Veranstaltungszuschuss“ ergänzt. Sie richtet sich ebenfalls an Münchner Veranstalter*innen. Dort werden kurzfristig kleinere Fördersummen für Veranstaltungsformate im Bereich der Popmusik vergeben.
Zum Pop-Veranstaltungszuschuss
Bewerbungsschluss war der 2. Mai 2024, 23.59 Uhr
Mit der Bekanntgabe der Vergabe der Pop-Programmförderung wird voraussichtlich im August beziehungsweise September 2024 gerechnet.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen mit und ohne eigenem Veranstaltungsort, die Programmreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe oder Musikfestivals innerhalb Münchens veranstalten und deren Arbeitsschwerpunkt in München verankert ist.
- Mit Veranstalter*innen sind unabhängig von der Rechtsform alle gemeint, die sich um die Organisation, Konzeption und Umsetzung von Konzerten und/oder Festivals kümmern, ganz gleich ob Musiker*innen, Kulturvereine, Kollektive, DJs oder professionelle, hauptberufliche Veranstalter*innen im Popmusikbereich. Auf Nachfrage ist eine Vertretungsbefugnis nachzuweisen.
- Münchner Musikschaffende werden maßgeblich in das Programm miteinbezogen. Kreative Ansätze werden dabei besonders begrüßt.
- Nicht antragsberechtigt sind institutionell geförderte Einrichtungen.
- Besondere Voraussetzung für die Förderung von Programmreihen in Musik-Locations: Der größte genutzte Veranstaltungsraum darf eine Besucherkapazität von 500 Personen nicht überschreiten.
- Nach Abschluss der Veranstaltung(en) legt der/die Antragssteller*in dem Kulturreferat den Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht vor. Projektzeitraum/Realisierungszeitraum für die Veranstaltungen ist das Jahr 2025.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
- eine detaillierte und konkrete Beschreibung des Programmvorhabens (ideal inkl. Links zu potenziell auftretenden Künstler*innen)
- eine Kalkulation des Projekts mit allen geplanten Einnahmen und Ausgaben
- (kurz-)biographische Angaben zu der veranstaltenden Institution bzw. der Veranstalter*innen im Falle von Privatpersonen mit einer Darstellung der bisher realisierten Projekte
- eine inhaltliche Begründung, sollte der Anteil der mitwirkenden FLINTA* (Frauen, Lesben/Queere, intergeschlechtliche, nicht-binäre, transgender oder agender) Personen im Rahmen der Veranstaltungen keinem ausgewogenen Anteil von ca. 50 Prozent der mitwirkenden Künstler*innen und an der Produktion beteiligten Menschen insgesamt entsprechen
- Skizzierung der Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung die Teilnahme im Publikum am geplanten Programm zu ermöglichen
- Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Bewerbung des Vorhabens / Programms
- Skizzierung der Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine möglichst ökologische Nachhaltigkeit der Veranstaltung zu generieren
Alle Unterlagen müssen in einem PDF zusammengefasst per E-Mail im Kulturreferat eingegangen sein. Das PDF darf eine Gesamtgröße von 5 MB nicht übersteigen und muss wie folgt benannt werden: Nachname_Projekttitel
Bewerbungen (nicht Rückfragen!) bitte per E-Mail an: pop-programm@muenchen.de
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden, können Sie Ihre Unterlagen im Ausnahmefall bis zum Einsendeschluss per Post in einfacher Ausführung versenden.
Kulturreferat der Landeshauptstadt München
Abteilung 1
Tanja Mottl - Popmusik-Programmförderung
Burgstraße 4
80331 München
Bitte beachten Sie: Bei postalischer Einsendung gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel! Da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden können, bitten wir bei postalischer Einsendung darum, nur Kopien von Tonträgern (oder ähnliches) einzureichen. Bewerbungsunterlagen können maximal im DINA4-Format eingereicht werden.
Rückfragen bitte per E-Mail an
Tanja Mottl: tanja.mottl@muenchen.de
Tel.: 089 233 28531
oder
Heike Lies: heike.lies@muenchen.de
Rechtliche Grundlagen
Eine vom Stadtrat der Landeshauptstadt München berufene Jury aus Fachleuten der Szene und ehrenamtlichen Mitgliedern des Stadtrats erarbeitet die Vergabe aufgrund der eingegangen Bewerbungen.
Hinweis: Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber*in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (MVV-Bereich) lebt und seinen/ihren Arbeitsschwerpunkt in München hat. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft
Tanja Mottl, Heike Lies
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Landeshauptstadt München
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Burgstraße 4
80331 München
Fax: +49 89 233-21269
Adresse
Burgstraße 4
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Montag: 9:30 Uhr bis 17Uhr
Mittwoch: 9:30 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag: 9:30 Uhr bis13:30 Uhr