Planeinsicht Grundstücksentwässerung

Wenn Sie eine Änderung an Ihrer Grundstücksentwässerung vornehmen wollen, können Sie eine Planeinsicht anfordern.

Beschreibung

Für die Herstellung und die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind seit den ersten Tagen der Münchner Stadtentwässerung im 19. Jahrhundert Entwässerungspläne zur Genehmigung vorzulegen. Bestandspläne aus all diesen Jahren werden in unserem Archiv aufbewahrt.

Eigentümer und von diesen Bevollmächtigte können nach vorheriger Terminvereinbarung Planeinsicht nehmen.

Während des Termins können Pläne abfotografiert werden. Zudem stehen DIN A3-Kopierer zur Verfügung. Auch besteht die kostenpflichtige Möglichkeit, vollständige digitale Kopien (PDF) in Auftrag zu geben.

​In einfachen Fällen, etwa für einzelne Ein- und Mehrfamilienhäuser, können Sie auch über unser Online-Formular digitale Kopien (PDF) anfordern. Sie erhalten immer den zuletzt von uns genehmigten Entwässerungsplan.

Benötigte Unterlagen

Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

o   Grundbuchauszug

o   Kaufvertrag

o   Grundsteuerbescheid oder

o   Bescheid der MSE

  • Bei Vertretung: zusätzlich eine Vollmacht Es kann unsere Vollmacht-Vorlage verwendet werden.
    Bei einer Hausverwaltung benötigen wir die Hausverwaltervollmacht.
  • Ausweisdokument

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Digitale Plankopie als PDF: 5-10 Werktage

Gebührenrahmen

Bei Bestellung einer digitalen Plankopie fallen Gebühren zwischen 5,00 und 7,50 Euro je Plan an.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Liegt ein technischer Notfall vor, der unverzügliches Handeln erfordert, etwa ein Rohrbruch, können Sie sich per E-Mail oder Telefon direkt an uns wenden. Sie können dann ohne Vorlaufzeit zu einem Termin vorbeikommen und Pläne kopieren (DIN A3-Flachbettscanner), beziehungsweise abfotografieren. Der Berechtigungsnachweis ist auch hier zu erbringen.

Landeshauptstadt München

Münchner Stadtentwässerung (MSE)
Team Planauskunft und Planverwaltung (MSE-4KP)

Post

Landeshauptstadt München
Münchner Stadtentwässerung (MSE)
Team Planauskunft und Planverwaltung (MSE-4KP)

Friedenstraße 40
81671 München

Adresse

Friedenstraße 40
81671 München

Nach Terminvereinbarung:

Ähnliche Leistungen

Erlaubnis Niederschlagswasserversickerung

Wenn Sie Niederschlagswasser gezielt versickern möchten, muss unter bestimmten Vorrausetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.

Grundstücksentwässerung digitale Plankopie

Wenn Sie eine Kopie des Entwässerungsplans ihrer Grundstücksentwässerungsanlage benötigen, können Sie hier einen Antrag stellen.

Auskunft zu Kanalanschlussmöglichkeiten

Wenn Sie Auskunft zu Anschlussmöglichkeiten von Grundstücksentwässerungsanlagen am städtischen Kanal benötigen, können Sie diese hier anfordern.

Genehmigung Amalgamabscheider

Betreiben Sie eine Zahnarztpraxis, so dürfen keine als gefährlich eingestuften Flüssigkeiten oder Stoffe in die städtische Entwässerungseinrichtung geleitet werden.

Gießwasserabzug für Gartenbewässerung

Wenn Sie größere Mengen Gießwasser für Ihren Garten nicht in das städtische Kanalnetz einleiten, können Sie eine Ermäßigung für die Entwässerungsgebühr beantragen.

Genehmigung Abwasser aus Fassadenreinigung

Für die Einleitung von Abwasser aus der Oberflächenreinigung (z.B. Fassaden, Tiefgaragen) in die städtische Kanalisation ist eine Einleitgenehmigung erforderlich.

Verschluss von Kanalanschlüssen

Kanalanschlüsse können auf Antrag dauerhaft oder vorübergehend zur Sicherung von Kanal und Baugrube während Baumaßnahmen verschlossen werden.

Arbeitsbeginnanzeige Grundstücksentwässerung

Wenn Sie Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen vornehmen wollen, sind diese vor Baubeginn von der ausführenden Firma bei der Stadtentwässerung anzumelden.

Temporäre Kanalanschlüsse

Wenn Sie Baustelleneinrichtungen oder Veranstaltungen (Straßenfeste, etc.) planen, können Sie temporäre Kanalanschlüsse für Sanitärcontainer anfordern.

Genehmigung Grundstücksentwässerung

Wenn Sie eine Grundstücksentwässerungsanlage neu erstellen oder ändern wollen, sind vorab Entwässerungspläne zur Genehmigung einzureichen.