Personalzustimmung für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.

Beschreibung

Sie können als freier Träger auch pädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte einstellen, die keinen in Deutschland anerkannten Abschluss nach § 16 AVBayKiBiG haben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Personalzustimmung einreichen. Dazu müssen Sie deren Qualifikation nachweisen.

Das Referat für Bildung und Sport prüft dann, ob eine berufliche Eignung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben vorliegt. Der Nachweis über die Eignung führen Sie in der Regel über Zeugnisse des beruflichen Abschlusses und im Einzelfall über praktische Erfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Welche Abschlüsse sich eignen, sind in der Datenbank des Bayerischen Landesjugendamtes gespeichert.

Im Einzelfall kann das Referat für Bildung und Sport von den Anforderungen des Bayerischen Landesjugendamtes abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann.

Bestätigt das Referat für Bildung und Sport die Qualifikation als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft, kann die Einstellung erfolgen.

Der Antrag auf Personalzustimmung ist ab sofort nur noch online möglich. Öffnen Sie dafür bitte den Link „Online-Antrag Personalzustimmung“ unter „Formulare und Links“.

Benötigte Unterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Urkunden und Zeugnisse zu erworbenen Abschlüssen
  • Ausbildungs- oder Studieninhalte
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch
  • Aktuelle Personalliste
  • Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse oder Nachweise über Praxiserfahrungen

Bitte reichen Sie die Dokumente in deutscher Sprache ein.

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84193

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

Ähnliche Leistungen

Personaländerung melden (§47 SGB VIII)

Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung müssen Sie personelle Änderungen unverzüglich der Stadt München anzeigen.

Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine Kita eröffnen möchten, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Trägerauswahlverfahren für Kita-Bauten

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung als Betriebsträger führen wollen, können Sie sich auf ein städtisches Gebäude bewerben.

Betriebskostenförderung für Eltern-Kind-Initiativen (EKI)

Wenn Sie als Eltern-Kind-Initiative eine Kita betreiben, können Sie finanzielle Förderung für Ihre Betreuungsplätze erhalten.

Erstattung von Entgelt-Ermäßigung nach EKI-Plus

Wenn Ihre Eltern-Kind-Initiative Leistungen des EKI-Fördermodells erhält, können Sie über EKI Plus den Ausgleich für entgangene Elternentgelte beantragen.

Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie einen Investitionskostenzuschuss für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen erhalten möchten, können Sie einen Antrag stellen.