Patientenberatungsstellen

Patientenbeauftragte der Landeshauptstadt München

Beschreibung

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen und Schwierigkeiten von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Schwerpunktthema

  • Allgemeine Beschwerde (Kommunikations- / Umgangsprobleme)

Patientenbeauftragte der Landeshauptstadt München

Petra Schweiger

Post

Patientenbeauftragte der Landeshauptstadt München

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47505

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Medikamentenhilfe

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.