Kriegsopferfürsorgeleistungen

Die Leistungen dienen dem Ausgleich von gesundheitlichen Beschädigungen infolge von Krieg, Wehr- oder Zivildienst oder durch politische Inhaftierung.

Beschreibung

Die Leistungen dienen dem Ausgleich der gesundheitlichen Beschädigungen die infolge von Krieg, Wehr-oder Zivildienst oder durch politische Inhaftierung entstanden sind. Beschädigte und ihre Familienmitglieder
sowie Hinterbliebene sollen in allen Lebenslagen unterstützt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Schädigung angemessen zu mildern.
 

Die Kriegsopferfürsorge wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Leistungen der Kriegsopferfürsorge dienen der Deckung eines aktuell bestehenden Bedarfs. Sie werden grundsätzlich auf Antrag gewährt und sind, soweit der Bedarf nicht ausschließlich schädigungsbedingt ist, vom Einsatz von Einkommen und Vermögen abhängig. Die Höhe der Geldleistungen bemisst sich nach dem Unterschied zwischen dem anzuerkennenden Bedarf und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen, wobei es auch hier wie in der Sozialhilfe Schonbeträge und Vermögensfreigrenzen gibt, deren Höhe sich nach der Besonderheit des Einzelfalls richtet.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

Benötigte Unterlagen

  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (ZBFS) über die anerkannten Gesundheitsschädigungen
  • aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Wer ist für die Hilfe zuständig, wenn jemand in ein Pflegeheim einzieht und sich die Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann?

Für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist der überörtliche Träger der Kriegsopferfürsorge zuständig. Für Leistungsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor Heimeintritt in München hatten, ist dies der Bezirk Oberbayern.

Rechtliche Grundlagen

§§ 25 - 27j Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Hilfe zur Lebensführung in Einrichtungen, Kriegsopferfürsorge

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Hilfe zur Lebensführung in Einrichtungen, Kriegsopferfürsorge

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Fax: +49 89 233-68499

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

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