Haushaltsbudgetberatung - FIT-FinanzTraining

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren Finanzen haben, unterstützt Sie das FIT-FinanzTraining durch eine individuelle Beratung zu Ihrer finanziellen Lage.

Beschreibung

FIT-FinanzTraining unterstützt Münchner Bürger*innen bei der Bewältigung finanzieller Probleme durch Klärung der Finanzen mittels Erhebung der Ein- und Ausgabensituation, der Analyse der Finanzen sowie Aufzeigen von Lösungsperspektiven auch bei Ver- oder Überschuldung. Insbesondere bei Ver- und Überschuldung besteht eine Kooperation mit der städtischen Schuldner- und Insolvenzberatung, an die verschuldete Klienten zur weiteren Schuldenregulierung vermittelt werden.

Vorrangiges Ziel ist die Existenzsicherung und der Erhalt der Wohnung. Neben der Klärung der finanziellen Situation des Haushaltes werden ein ausgeglichenes Budget, die Vermeidung beziehungsweise der Abbau von Schulden sowie eine finanzielle Vorsorge angestrebt. Hierbei besteht eine Kooperation mit der Fachstelle zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit, Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration.

Die individuellen Beratungsgespräche werden im Zeitraum eines halben Jahres in 1 bis 5 Terminen angeboten, können aber bei Bedarf ausgeweitet werden. Die Gespräche finden je nach Absprache in der Beratungsstelle von FIT-FinanzTraining, in den Sozialbürgerhäusern oder der städtischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle statt. Sie sind vertraulich und kostenlos.

Das Beratungsangebot richtet sich an Münchner Bürger*innen, vorrangig an einkommensarme Haushalte und Haushalte in schwierigen finanziellen Notlagen. Die Anmeldung bei FIT-FinanzTraining kann über die zuständige Sachbearbeitung im Sozialbürgerhaus aber auch durch andere Institutionen erfolgen. Daneben gibt es die Möglichkeit der direkten Anmeldung beim FIT-FinanzTraining über die Homepage, per Mail (mailto:info@fit-finanztraining.de) oder Anruf (089-21269700). Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung  möglich. Die Öffnungs- und telefonischen Sprechzeiten sind jeweils Montag mit Freitag von 9 bis 17 Uhr.

Voraussetzungen

Das Beratungsangebot ist nur Münchner Bürger*innen vorbehalten.

Rechtliche Grundlagen

Die Beratung erfolgt unter anderem aufgrund der in § 11 Absatz 1 und 2 SGB XII vorgesehenen Beratung, Unterstützung und Aktivierung. In Absatz 2 wird die Budgetberatung als Beratungsauftrag benannt.

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