Brandschutz

Die Branddirektion berät zum vorbeugenden Brandschutzes, zu Brandschutz bei Veranstaltungen, Brandmeldeanlagen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrplänen.

Beschreibung

Die Branddirektion München berät in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes: Sie führt Feuerbeschauen durch und berät im Vorfeld zu Veranstaltungen, zu Brandmeldeanlagen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrplänen.

Zudem ist die Branddirektion bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen eingebunden.

Dabei bietet die Branddirektion folgende Services an:

  • Kostenpflichtige Beratung von Bauherrn, Architekten, Hausverwaltungen, Fachplanern und anderen anhand der Planunterlagen oder im Einzelfall auch direkt vor Ort.

  • Gutachten zum gesamten Bauvorhaben gegenüber den Baugenehmigungsbehörden (Lokalbaukommission, Referat für Gesundheit und Umwelt, Eisenbahnbundesamt, Staatliches Bauamt, Regierung von Oberbayern).

  • Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung der Feuerwehr gemäß §19 PrüfVBau.

  • Stellungnahmen zu speziellen Problemstellungen des baulichen und organisatorischen Brandschutzes als Brandschutzdienststelle.

  • Beratung des Betreibers einer Anlage nach BImSchG über die wirtschaftliche und realitätsnahe Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes (zum Beispiel Störfallbetriebe).

Ihren Ansprechpartner für die Brandschutzplanung bei Umbauten finden Sie anhand des Gebäudetyps. Der Stadtbezirk spielt für die Zuständigkeit keine Rolle. Ziel ist es, dass die Betreuung eines Gebäudes in der Hand eines Sachbearbeiters liegt. Entscheidend für die Zuständigkeit ist nicht der Gebäudeteil, den Sie umbauen wollen, sondern ob das Gebäude als Ganzes ein Sonderbau ist. Geht es zum Beispiel um den Dachgeschossausbau über einer Verkaufsstätte, ist das Sachgebiet Verkaufsstätten zuständig. Alle Ansprechpartner und den Auftrag zur Beratungsleistung finden Sie zum Download bei weiterführende Links auf der Internetseite Brandschutzplanung.

Die Ansprechpartner und weitere Informationen in allen anderen Bereichen finden Sie über die weiterführenden Links auf den Internetseiten des Vorbeugenden Brandschutzes.

Benötigte Unterlagen

Für eine vollständige Zuordnung Ihres Anliegens benötigen wir unbedingt folgende Angaben:

  • Straßenname und Hausnummer (falls noch keine Hausnummer vergeben wurde, bitte die Flurnummer angeben)

  • Objektname/Objektbezeichnung

  • alle Nutzungsarten im Gebäude

  • zuständiger Sachbearbeiter bei der Branddirektion, falls bekannt

  • Möglichkeit für Rückfragen (Telefonnummer, E-Mail, Vertreterin oder Vertreter, andere Beteiligte)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die meisten Beratungsleistungen sind kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Landeshauptstadt München. Ihrer Höhe orientiert sich an den tatsächlich anfallenden Personal- und Sachkosten. Derzeit beträgt sie 105 Euro pro Stunde. Bei Ortsterminen wird für die An- und Abfahrt eine Pauschale von 50 Euro berechnet.

Landeshauptstadt München

Hauptabteilung IV Branddirektion
Hauptabteilung IV Branddirektion
Einsatzvorbeugung

Post

Landeshauptstadt München
Hauptabteilung IV Branddirektion
Hauptabteilung IV Branddirektion
Einsatzvorbeugung

c/o Brandschutzabschnitt Veranstaltungen
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München

Fax: +49 89 2353-43199

Adresse

Nordendstraße 27
80801 München

Terminvereinbarung erforderlich

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