Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb

Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.

Beschreibung

Privathaushalte und Privatgrundstücke:

Schädlinge in Privathaushalten und auf Privatgrundstücken zu bekämpfen, ist grundsätzlich Aufgabe des Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümers. Dieser kann entweder selbst geeignete Bekämpfungsmittel einsetzen oder eine Fachfirma beauftragen.

Nur wenn es sich bei den Schädlingen um Ratten handeln, die Infektionskrankheiten übertragen können, sollten Sie dies den Behörden melden. Für diese Fälle ist das Gesundheitsreferat zuständig. Wenn Sie einen Befall melden, müssen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer angeben sowie möglichst genaue Angaben zum Ort und der Zeit, wo und wann Sie die Schädlinge beobachtet haben.

Lebensmittelbetriebe:

Sofern Sie einen Ungeziefer-Befall (zum Beispiel Kakerlaken, Mäuse oder Ratten) in einem Lebensmittelbetrieb beobachtet haben, dann melden Sie das den Bezirksinspektionen des Kreisverwaltungsreferats. Diese werden sich das Problem dann vor Ort genau ansehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Fragen & Antworten

Deutsche und orientalische Schaben, Mäuse und Ratten sowie eine größere Anzahl von Insekten (Stubenfliegen, Fruchtfliegen, Wespen, Schmetterlingsmücken), Lebensmittelmotten (Mehl- und Dörrobstmotten), Ameisen und Tauben.

Alle Schädlinge kontaminieren Lebensmittel durch Mikroorganismen.

  • Ratten und Mäuse schleppen Parasiten ein, Kot und Urin der Nager übertragen eine Vielzahl gefährlicher Krankheitserreger.
  • Schaben verbreiten Salmonellen, Milzbrand und Tuberkulose.
  • Abschilferungen der Insekten können Allergien der Atmungsorgane auslösen.
  • Tauben übertragen ebenfalls Parasiten und Kranheitserreger wie Salmonellose und Parathyphus.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Lebensmittelüberwachung

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Lebensmittelüberwachung

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Beratung und Information zu Stadttauben

Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.

Meldung von Ambrosiabefall

Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.

Mitteilung eines Tierschutzvorfalls

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.

Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.

Wildtiere und Jagd in der Stadt

Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.

Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

Tierkörperbeseitigung

Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.