Kontenklärung
Wer in München wohnt oder arbeitet, kann sich zur Kontenklärung beim KVR-Versicherungsamt melden.
Beschreibung
Bei einer Kontenklärung überprüfen wir, ob alle Informationen des Versicherten zu seinen rentenrechtlich anrechenbaren Zeiten auch tatsächlich bei seinem Rentenversicherungsträger vorliegen. Viele Zeiten werden dem Rentenversicherungsträger maschinell übermittelt.
Dennoch gibt es oft einige Lücken in der Versicherungsbiografie. So müssen Sie zum Beispiel extra beantragen, dass Schul- oder Kindererziehungszeiten anerkannt werden.
Es kann auch passieren, dass Fehler bei der Datenübermittlung aufgetreten und die Daten deshalb nicht im Konto gespeichert sind. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Zeiten vor 1972 noch nicht gespeichert sind, denn damals gab es noch keine maschinelle Datenübermittlung.
Eine Kontenklärung dient dazu, dass der Rentenversicherungsträger Ihre Versicherungsbiografie vollständig erhält. Nur aus geklärten Konten erfahren Versicherte durch den Rentenversicherungsträger, was sie künftig einmal als Rente zu erwarten haben.
Wegen Rechtsänderungen kann es sinnvoll sein, das Konto erneut klären zu lassen, auch wenn Sie dies erst vor ein paar Jahren haben prüfen lassen.
Eine Kontenklärung ist nur nach Terminvereinbarung möglich!
Bei Ihrem Termin füllen wir die Antragsformulare online aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch ist eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Benötigte Unterlagen
Originalunterlagen als Nachweise (soweit vorhanden):
- Personalausweis/Reisepass
- Versicherungsverlauf/Rentenauskunft
- Geburtsurkunden der Kinder
- Lehrvertrag/-zeugnis
- Schul-/Studiennachweise ab dem 17. Lebensjahr (hierzu zählen auch Sprachkurse)
- Ausländische Versicherungsnachweise (Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweise über soziale Leistungen (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorlegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.
Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten und Anträge für Sie stellen.
Fragen & Antworten
Ja, grundsätzlich werden Lücken im Versicherungskonto nicht vom Rententräger automatisch geschlossen (in der Regel erfolgt kein Datenaustausch!). Um Ihren Versicherungsverlauf zu vervollständigen, brauchen Sie eine Kontenklärung.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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Fax: +49 89 233-44139
Adresse
Implerstraße 11
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