Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)
Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Beschreibung
- Wollen Sie eine Hinterbliebenenrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter*innen füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese an die zuständigen Rententräger weiter. Dadurch ist eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch die Trägerschaft gewährleistet.
Es gibt folgende Hinterbliebenenrenten:
- Witwen-/Witwerrenten
- Halbwaisen-/Vollwaisenrenten
- Hinterbliebenenrenten an den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
- Erziehungsrenten (Renten wegen Todes)
Alternativ können Sie auch einen telefonischen Antragstermin vereinbaren.
Voraussetzungen
- Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
- Hinterbliebenenrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebene auf Antrag erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Nachweis über Zusatzbeitrag der Krankenkasse
- Steuer-Identifikationsnummer
- Heiratsurkunde (bei Witwe*r)
- Geburtsurkunde (bei Waise/n)
- Scheidungsurteil (bei Erziehungsrente)
- Einkommensnachweis/Rentenbescheid
- Bei Waisen ab dem 18. Lebensjahr: Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung
- Nachweis über Betriebsrenten
Nachweise der verstorbenen Person:
- Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Rentenanpassung
- Sterbeurkunde
- Lehrzeugnis oder Lehrvertrag
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorlegen. Fehlenden Unterlagen können Sie auch nachreichen.
Wenn Sie selbst nicht vorsprechen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen.
Fragen & Antworten
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Bei allen Renten gibt es Fristen, innerhalb derer sie beantragt werden müssen; so sollte der Antrag bei einer Hinterbliebenenrente innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag des Versicherten gestellt werden („Sterbevierteljahr“/Keine Einkommensanrechnung!), spätestens jedoch innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Sterbemonat.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-44139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung