Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zur Rentenart (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente)
  • zum Rentenbeginn
  • zur Rentenhöhe
  • zu Rentenabschlägen
  • zur Rentenberechnung einschließlich Einkommensanrechnung
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide
  • zu den gesetzlichen Abgaben und zur Rentenzahlung
  • zum Rentensplitting
  • zur Beitragserstattung aus der Versicherung des*der Verstorbenen

Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Voraussetzungen

Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Hinterbliebenen
  • Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Verstorbenen
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung von beiden
  • Weitere Einkommensnachweise (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Betriebsrente)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Beglaubigung für Rentenzwecke

Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Kontenklärung

Wer in München wohnt oder arbeitet, kann sich zur Kontenklärung beim KVR-Versicherungsamt melden.

Auskunft zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung oder zur Schwerbehinderung, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Lebensbescheinigung

Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.

Wartezeitauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung

Für Ihre Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis können Sie einen Nachweis über geleistete Beitragsmonate zur gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.

Altersrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Auskunft zur Rente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Kriegsopferfürsorgeleistungen

Die Leistungen dienen dem Ausgleich von gesundheitlichen Beschädigungen infolge von Krieg, Wehr- oder Zivildienst oder durch politische Inhaftierung.