Fahrzeugwechsel Taxi oder Mietwagen
Wenn Sie ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen betreiben, müssen Sie Ihre Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist auf das neue Unternehmen am Betriebssitz als Taxi oder Mietwagen zugelassen
- Das Fahrzeug ist vollständig als Taxi oder Mietwagen ausgerüstet und Sie können einen Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorweisen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Zulassung als Taxi/ Mietwagen
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (nicht älter als ein Monat)
- Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) (nicht älter als ein Monat)
- Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde
Rechtliche Grundlagen
Personenbeförderungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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