Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Beschreibung
Visumverfahren:
Wenn Sie einem Drittstaat ( nicht der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) angehören, brauchen Sie für die Einreise zum Zweck der Beschäftigung in der Regel ein Visum, welches bei der Deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Das Visum ist für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht erforderlich.
Ihr künftiger Arbeitgeber muss im Vorfeld oder gleichzeitig mit Ihrem Visumantrag das Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Nach der Einreise
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Für die Beantragung und die Terminvereinbarung senden Sie uns bitte Ihr Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post zu. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Sie erhalten nach der Prüfung von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Nach unserer Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit, die der Erwerbstätigkeit zustimmen muss, erhalten Sie von uns dann Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auf dieser finden Sie dann auch Ihre Arbeitserlaubnis mit allen Informationen darüber, welche Erwerbstätigkeiten Sie ausüben dürfen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Nationalpass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (erst beim Termin, Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
- Arbeitsvertrag
- Vollständig ausgefüllte Versicherung zur Ausübung der Beschäftigung (nur bei Erstantrag, bitte zusammen mit dem Arbeitsvertrag hochladen)
- Ausgefülltes Formblatt " Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
- Letzte drei Gehaltsnachweise (nur bei Verlängerung)
Hinweis:
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 19c AufenthG, BeschV
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock
Nur mit Termin
Nur nach Terminvereinbarung