Lebensbescheinigung

Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.

Beschreibung

Personen, die von einem ausländischen Rentenversicherungsträger eine Rente beziehen, werden von diesem einmal oder auch mehrmals im Jahr aufgefordert, eine sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen. Die betroffenen Rentenempfänger*innen erhalten in der Regel ein Formular („Lebensbescheinigung“), das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und nach der amtlichen Bestätigung zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung erhalten Sie im Bürgerbüro und im Versicherungsamt München.

Sie bekommen von uns die Lebensbescheinigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Unterschied zwischen Bürgerbüro und Versicherungsamt
Die Lebensbescheinigung erhalten Sie sowohl im Bürgerbüro als auch im Versicherungsamt. Im Bürgerbüro wird nur die Bescheinigung ausgestellt. Im Versicherungsamt besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Beratung.

Für Ihren Besuch benötigen Sie einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können Sie wählen, ob Sie zu einem Standort des Bürgerbüros oder zum Versicherungsamt kommen möchten.

Voraussetzungen

  1. Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  2. Formular („Lebensbescheinigung“) des ausländischen Rententrägers 

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Ruppertstraße

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Ruppertstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45361

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

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