Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Beschreibung

In diesem Fall brauchen Sie einen Termin

Nachname A–O

Sie müssen einen Termin buchen. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin! Vor Ort gibt es keine Terminvergabe oder Wartemarken. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet. Wenn Sie online keinen Termin bekommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an, um einen Termin zu vereinbaren.

Unser langfristiges Ziel ist es, das Haus wieder zu öffnen. Die Anpassung unserer Abläufe braucht jedoch noch Zeit. Deshalb können Sie zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu uns kommen. Bitte beachten Sie diese Informationen.

In diesem Fall brauchen Sie keinen Termin

Nachname P–Z

Wir testen derzeit ein neues System in der Aufenthaltserteilung. Im Rahmen dieses Pilotprojekts können Kund*innen, deren Nachname mit den Buchstaben P bis Z beginnt, auch ohne Termin bei uns am Eingang A (Ruppertstraße 19) vorsprechen.

Asylverfahren

Sie sind in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt?

Dann können Sie in Notfällen ohne Termin zum Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A) im Bereich 21 im 2. Stock kommen:

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Achtung: Für Studierende, Wissenschaftler*innen, Forscher*innen, Hochqualifizierte und Selbständige gelten andere Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:

  • Beschäftigte mit Berufsausbildung
  • Sonstige Beschäftigte (wie Freiwilligendienste oder Au-Pairs)
  • Familienangehörige der oben genannten Personengruppen
  • Familienangehörige von Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten
  • Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln

Dauer & Kosten

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Ja. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 – 13 Uhr unter der Rufnummer +49 89 233-96010.

Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.

Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.

Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unser Online-Services oder per Post möglich.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. 07:30 - 15:30
  • Do. 07:30 - 15:30
  • Fr. 07:30 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45461

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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