Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.
Beschreibung
Visumverfahren
In vielen Fällen brauchen Sie ein Visum, damit Sie einreisen dürfen. Für das Visum müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.
Nach der Einreise
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
EU-Bürger*innen sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen, Lichtenstein oder aus der Schweiz und deren Familien brauchen keinen gesonderten Aufenthaltstitel für eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Dasselbe gilt für Inhaber eines Aufenthaltstitels mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit gestattet“.
Voraussetzungen
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf
- eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft
- eine gesicherte Finanzierung (durch Eigenkapital oder Kreditzusage)
Benötigte Unterlagen
- Wenn Sie sich vertreten lassen: Eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht
- ausführlicher Lebenslauf (mit Referenzen und Informationen über Ihre Erfahrungen als Unternehmer, Zeugnissen, Diploma, Nachweisen über Ausbildungen)
- bei ausländischen Unterlagen: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und zum Beispiel bei Qualifikationsnachweisen eine förmliche Anerkennung
- vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan)
Bitte legen Sie uns die oben genannten Unterlagen möglichst aktuell und übersichtlich vor. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu einer negativen Entscheidung führen.
Die Unterlagen benötigen wir, soweit nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, ausschließlich in Kopie. Bitte beachten Sie, dass wir die vorgelegten Unterlagen behalten und nicht zurückgegeben.
Alle von Ihnen eingereichten Unterlagen behandeln wir streng vertraulich.
Fragen & Antworten
- Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
- Gründerprofil/ Gründungsteam (Einschätzung Ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, Branchenerfahrungen)
- Markteinschätzung (Marktpotential, Zielgruppe)
- Wettbewerbssituation (Konkurrentenanalyse, Stärken- und Schwächenanalyse - SWOT)
- Standortanalyse
- Unternehmensorganisations- und Personalmanagement (Rechtsformwahl, Aufgabenorganisation (Organigramm), Ablauforganisation, Personalstruktur)
- Risikoanalyse
- Finanzwirtschaftliche Planungen (Investitions- und Kapitalbedarfsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre, Personalentwicklungsplanung mit Informationen zu Zeitplan und Anzahl geplanter Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze, Liquiditätsplan für drei Jahre)
- Weitere Angaben und Nachweise zu den im Businessplan gemachten Angaben
- Detaillierte Erläuterung der in der Finanzplanung veranschlagten Umsatz-, Aufwands- und Gewinnzahlen, Erklärung der vorgestellten Kalkulationsgrundlagen
- Eigenkapitalnachweise oder Finanzierungsnachweise für den genannten Kapitalbedarf (zum Beispiel Kontoauszüge, Finanzierungszusagen, Bankbestätigungen)
- bei Personaleinstellung: Stellenprofil mit detaillierten Angaben zum Anforderungsprofil, Aufgabenbereich, Vergütung, Eintrittsdatum, Teil-/ Vollzeit
- Geschäftskontakte im In- und Ausland, Art und Ausmaß von deren Einbindung (soweit vorhanden), zum Beispiel Absichtserklärungen, Vorverträge, Auftragsbestätigungen
- Informationen zum Beitrag des Vorhabens für Innovation und Forschung
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
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Post
Landeshauptstadt München
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Fax: +49 89 233-44284
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Nur nach Terminvereinbarung
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