Wildtiere und Jagd in der Stadt

Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.

Beschreibung

Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es auch zu Problemen kommen.

Die im Stadtgebiet am häufigsten vorkommenden Wildtiere sind

  • Wildkaninchen
  • Füchse
  • Steinmarder
  • Rabenkrähen

Für die von Wildtieren angerichteten Schäden besteht außerhalb von Jagdrevieren keine Schadenersatzpflicht. Grundstücke und Gebäude sind vom jeweiligen Eigentümer gegen Wildschaden selbst abzusichern.

Der größte Teil des Stadtgebietes München ist befriedeter Bezirk, in dem im Regelfall nicht gejagt werden darf. Auf Antrag kann in Einzelfällen eine beschränkte Jagdausübung genehmigt werden.

Bei ernsthaften Problemen mit Wildtieren können Sie sich an die untere Jagdbehörde im Kreisverwaltungsreferat wenden. Dies gilt auch bei Fragen zu Falknerei und heimischen Beizvögeln.

Hinweis:
Bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Benötigte Unterlagen

  • Formloses Schreiben mit Beschreibung der Situation (falls vorhanden mit Fotos und Planskizze)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

2 Tage bis 3 Wochen (je nach Aufwand, wenn zum Beispiel Gutachter eingeschaltet werden müssen)

Gebührenrahmen

50 bis 250 Euro (vom Einzelfall abhängig)

Fragen & Antworten

  • Es läuft ein Fuchs bei mir im Garten
    Im Stadtgebiet München leben eine große Anzahl von Füchsen, die sich dem urbanen Lebensraum angepasst haben. Weitere Information enthält unser Informationsblatt „Fuchs“

  • Ein Steinmarder ist bei uns auf dem Dachboden zu hören
    Speicher, Zwischenböden oder Garagen werden von Mardern gerne als Wohnsitz gewählt. Weitere Information enthält unser Informationsblatt „Steinmarder“

  • Wildkaninchen zerstören Bepflanzungen und graben Löcher
    Wildkaninchen leben in Kolonien und legen Wohnbauten an. Dies kann zu Verbissschäden an Pflanzungen und Unterhöhlungen von Wegen führen. Weitere Information enthält unser Informationsblatt „Wildkaninchen“

  • Ein totes Wildtier liegt bei mir im Garten
    Für die Entsorgung eines toten Wildtieres auf Privatgrund ist der Grundeigentümer zuständig. Es kann hierzu eine Entsorgungsfirma beauftragt werden.

  • Darf ich einfach eine Lebendfalle für Wildtiere wie Füchse oder Steinmarder auf meinem Grund aufstellen?
    Nein, Sie begehen damit erhebliche rechtliche Verstöße. Bitte fragen Sie vorher bei uns nach.

  • Rabenkrähen fliegen auf Passanten los
    Das Problem besteht nur kurze Zeit während der Aufzuchtphase der Krähen, wenn die Jungen noch unsicher fliegen und häufig auf tieferen Ästen oder dem Boden landen. Die Elterntiere versuchen dann ihre Jungen vor den Passanten zu schützen. Sobald nach ein paar Tagen die Jungkrähen besser fliegen und damit fliehen können, endet dieses Verhalten. Vermeiden Sie in dieser Zeit diese Bereiche unter Bäumen. Weitere Information enthält unser Informationsblatt „Rabenkrähen“.

  • Haltung eines Greifvogels oder Falken
    Beachten Sie unser Informationsblatt „Haltung von Greifvögel und Falken“.


  • Jagdreviere, Reviergrenzenfestlegungen
  • Benennung von Jagdschutzbeauftragten und Forstschutzbeauftragten
  • Mitteilungen von Wilderei und unethischem Jagdverhalten
  • Beizjagd und Falknerei

Rechtliche Grundlagen

Bundesjagdgesetz, Bayerisches Jagdgesetz, Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz, Bundeswildschutzverordnung, Waldgesetz für Bayern

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Waffenwesen

Post

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Fax: +49 89 233-44636

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