Fahrschulerlaubnis

Wer als selbständige*r Fahrlehrer*in ausbilden oder andere Fahrlehrer*innen beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

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Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie haben die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen.
  • Sie haben mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer*in gearbeitet.
  • Sie haben an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
  • Sie verfügen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrschein)
  • Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer*in
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Fahrschulbetriebswirtschaft“
  • Plan des Unterrichtsraums (maßstabsgerecht) und Mietvertrag
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel vorhanden sind
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG zur Vorlage bei der Behörde (darf nicht älter als drei Monate sein, zur Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen Personen oder Personengesellschaften)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • Fahrschulerlaubnis:
    Natürliche Personen: 102 Euro
    Juristische Personen: 153 Euro
  • Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
     

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Fahrlehrergesetz

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Post

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