Gesundheitszeugnis (Hund, Katze, Frettchen, Vögel)
Viele Reisezielländer verlangen für die Einreise mit einem Haustier (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel) ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis.
Beschreibung
Sie sollten frühzeitig, am besten im Zuge der Urlaubsplanungen, klären, ob die Haustiere mitreisen können oder wer sich um die Tiere während Ihrer Abwesenheit kümmert. Wenn die Tiere mit Ihnen verreisen, müssen Sie sich an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten.
Bei Reisen innerhalb der EU benötigt Ihr Tier (Hund, Katze und Frettchen) den EU-Heimtierausweis. Er enthält unter anderem die Transpondernummer des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu ermächtigte Tierarzt aus.
Bitte beachten Sie, dass bei Reisen in nicht gelistete Drittländer, für eine reibungslose Wiedereinreise in die EU, vor Reiseantritt der Nachweis eines ausreichenden Tollwut-Antikörpertiters vorliegen muss. Diesen können Sie bei Ihrer Haustierarztpraxis bestimmen lassen.
Die Einreise-Anforderungen für Ihr Tier müssten Sie in Eigenverantwortung beim Zielland anfragen und sich gegebenenfalls von den jeweiligen Konsulaten Vordrucke zukommen lassen.
Diese Vordrucke bringen Sie mit zu uns. Wir prüfen diese und weitere notwendige Nachweise (wie Tollwutimpfung) für eine notwendige amtliche Bestätigung.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
- Sie müssen mit Ihrem Tier persönlich vorsprechen.
Benötigte Unterlagen
- Das Tier/ die Tiere müssen zum Termin mitgebracht werden. (Für bis zu 5 Tiere wird nur ein Termin benötigt.)
- Erkundigen Sie sich unbedingt in Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft/ Konsulat, ob für die Einreise in das Zielland sowie gegebenenfalls für die Wiederein-reise in die EU Dokumente, Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind und bringen Sie eventuell benötigte Formulare oder Vordrucke mit.
- Sofern Sie mit Ihrem Tier und einem amtlichen Zeugnis bereits in die EU eingereist sind, bringen Sie dieses bitte ebenfalls mit
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
- Jeweilige drittlandspezifische Rechtsgrundlage
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-36318
Adresse
Thalkirchner Straße 106
80337 München
Dienstag 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Donerstag 8.30 - 15 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr