Geförderte Wohnung (sogenannte Sozialwohnung)
Wenn Sie in München eine geförderte Wohnung brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Wohnung können Sie dann über die Internetplattform SOWON suchen.
Beschreibung
Der Bezug einer geförderten Wohnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Deshalb muss ein Antrag auf Registrierung beim Amt für Wohnen und Migration gestellt werden.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags wird der individuelle Raumbedarf (Grundsatz: 1 Raum pro Person, ein separates Wohnzimmer ist nicht vorgesehen) sowie die Dringlichkeit der Wohnungssuche festgesetzt. Die Einstufung der Dringlichkeit erfolgt anhand einer Punktetabelle. Die Registrierung gilt in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe längstens zwei Jahre ab Erlass des Bescheides.
In diesem Zeitraum können Sie auf SOWON nach Wohnungen suchen und sich bewerben. Anschließend erhalten die fünf Bewerber*innen mit der höchsten Dringlichkeit ein schriftliches Wohnungsangebot (Benennung) mit den Kontaktdaten der Vermieter*innen zur Wohnungsbesichtigung. Die Vermieter*innen entscheiden dann, wer die Wohnung erhält.
Sie können Ihren Antrag online auf SOWON oder mit dem Papierformular stellen. Weitere Informationen zur Online-Antragstellung finden Sie im Flyer „Wohnungsantrag Online“ und im Erklärvideo "Wohnungsantrag Online".
Nach Registrierung (Bescheid) werden Ihnen auf SOWON alle freien geförderten Wohnungen angezeigt, die zu Ihrem Haushalt passen. Sie können sich auf bis zu drei Wohnungsangebote gleichzeitig bewerben. Einen Überblick zur Wohnungssuche über SOWON finden Sie im Flyer „Wohnungssuche Online“.
München Modell Wohnungen werden nicht auf SOWON angeboten, sondern direkt von den Vermieter*innen vergeben. Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie zum Beispiel auf Immobilienportalen wie ImmobilienScout24.
Je nach Größe Ihres Haushalts dauert es mehrere Monate oder auch mehrere Jahre bis eine Wohnung vermittelt werden kann. Wir empfehlen Ihnen, auch weiterhin auf dem freien Mietmarkt nach Wohnungen zu suchen.
Für weitere Informationen rund um die Antragstellung und die Wohnungssuche nutzen Sie bitte auch unsere Hilfeseiten.
Voraussetzungen
- Einhaltung der Einkommensgrenzen:
- Es gibt verschiedene Einkommensstufen. Je nach Höhe des Einkommens sind Sie zum Bezug von Wohnungen in der passenden Einkommensstufe berechtigt. Ist die höchstzulässige Einkommensgrenze überschritten, wird der Antrag abgelehnt.
- Für eine Vorprüfung können Sie diesen WBS-Rechner nutzen. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nur zur groben Orientierung dient und keine verbindliche Einkommensberechnung darstellt.
- Haushaltszugehörigkeit (nach Art. 4 BayWoFG)
- Lebensgefährt*innen können nur dann gemeinsam registriert werden, wenn es sich um eine sogenannte auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft handelt. Als Indizien dienen insbesondere eine Beziehung von mindestens zwei Jahren sowie die Versorgung gemeinsamer Kinder.
- Zum Haushalt zählen grundsätzlich (jeweils von dem/der Antragsteller*in oder dessen/deren Ehepartner*in/Partner*in aus betrachtet):
- Kinder (auch Pflegekinder)
- Eltern, (Ur-)Großeltern
- (Ur-)Enkel*innen
- Bruder/ Schwester
- Schwiegervater/-mutter, Schwiegersohn/-tochter
- Schwager/ Schwägerin
- Nicht zum Haushalt zählen grundsätzlich (keine gemeinsame Vormerkung möglich):
Onkel, Tante, Cousin, Cousine, Neffe, Nichte, weiter entfernte Verwandte und sonstige Personen
- gewöhnlicher Aufenthalt/ Hauptwohnsitz in Deutschland
- ausreichender Aufenthaltsstatus bei ausländischen Wohnungssuchenden
- berechtigend sind zum Beispiel: Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG), Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 AufenthG)
- nicht berechtigend sind zum Beispiel: Duldung (§ 60a AufenthG)
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise (beispielsweise Gehalts-/ Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II -/ SGB XII - Bescheid (alle Seiten), letzter Steuerbescheid)
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Mietvertrag beziehungsweise Nachweis über aktuelle Wohnsituation
- gegebenenfalls Bestätigung über Schwangerschaft (Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
- gegebenenfalls ärztliches Attest
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis oder Erklärung Kind(er) in getrennten Haushalten
Fragen & Antworten
Der einfachste und schnellste Weg zum Termin ist unser Kontaktformular. Hier können Sie viele Anliegen auch direkt erledigen (beispielsweise Änderungen mitteilen und Unterlagen hochladen, technische Probleme mit SOWON melden, ein neues Passwort anfordern, allgemeine Fragen stellen). Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich klären und Sie bei Bedarf zurückrufen.
Alternativ können Sie einen Termin auch über das Service-Telefon 089 233-96820 anfragen.
Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie von uns eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.
Die Stadt München hat einen Bestand von circa 91.000 Wohnungen städtischer und privater Wohnbaugesellschaften, die über das Amt für Wohnen und Migration vergeben werden, darunter circa 48.500 geförderte Wohnungen in der Bindung. Von diesen Wohnungen werden jährlich ungefähr 3.000 Wohnungen neu vergeben. Demgegenüber stehen pro Jahr rund 30.000 Anträge von wohnungssuchenden Haushalten.
Nutzen Sie gerne unsere Hilfeseiten.
Bitte nutzen Sie ausschließlich MIWON. Den Zugang erhalten Sie über das städtische Intranet - WiLMA (Mitarbeiten Wohnen München) oder über Ihre Personalstelle.
Rechtliche Grundlagen
- Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
- Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts (VVWoBindR)
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung
Werinherstraße 89
81541 München
Adresse
Werinherstraße 87
81541 München
Lagehinweis: Haus 24, 1. OG
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Bitte fragen Sie einen Termin über unser Kontaktformular oder per Telefon: 089 233-96820 an. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Fragen & Antworten.
Telefonische Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Öffnungszeiten SOWON-Terminals
Sie möchten über unsere SOWON-Terminals nach Wohnungen suchen? Dies ist ohne Termin zu den folgenden Zeiten möglich:
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 15 bis 17 Uhr
Wenn Sie Unterstützung bei der Nutzung des Terminals oder SOWON brauchen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Gebärdendolmetscher nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, 089 233-40001.