Förderung für Lärmschutz – Wohnen ohne Lärm
Sie sind Eigentümer*in eines Wohngebäudes mit Mietwohnungen an einer lauten Straße? Dann können Sie Ihre Schallschutzmaßnahmen von der Stadt bezuschussen lassen.
Beschreibung
Das Zuschussprogramm "Wohnen ohne Lärm" ist ein finanzieller Anreiz für effektive Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden und auf Wohnbaugrundstücken, zum Beispiel Kastenfenster, Schiebeläden, die Verglasung bestehender Loggien oder Balkone, vorgesetzte Lärmschutzfassaden, ergänzte Laubengänge oder die Umorganisation bestehender Grundrisse.
Der Zuschuss beträgt bis zu 150 Euro pro Quadratmeter verbesserter Wohnfläche.
Im Fokus stehen bestehende Gebäude und Wohnquartiere. Aber auch Neubauten können gefördert werden, wenn sie als ergänzende Lärmschutzbebauungen dienen.
Voraussetzung ist ein Gesamtkonzept mit einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen und erwarteten Pegelminderungen.
Das Programm soll die Wohnqualität an lauten Straßen zeitnah, kurzfristig und nachhaltig verbessern.
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein Wohngebäude mit geförderten, preisgedämpften und freifinanzierten Mietwohnungen.
- Ihr Wohngebäude liegt unmittelbar an einer lauten Straße. Die Auslösewerte von 64 dB(A) tagsüber und/oder 54 dB(A) nachts werden überschritten. Geben Sie in der Suchabfrage „Zuständige Stelle“ die Adresse Ihres Objekts ein, um zu überprüfen, ob es in einem förderfähigen Gebiet liegt.
Benötigte Unterlagen
- Beschreibung des technischen Gesamtkonzepts
- Schallschutztechnisches Gutachten
- Lüftungstechnische Nachweise (je nach Konzept)
- Pläne sowie Details
- Wohnflächenaufstellung
- Kostenaufstellung