Förderung für Lärmschutz – Wohnen ohne Lärm

Sie sind Eigentümer*in eines Wohngebäudes mit Mietwohnungen an einer lauten Straße? Dann können Sie Ihre Schallschutzmaßnahmen von der Stadt bezuschussen lassen.

Beschreibung

Das Zuschussprogramm "Wohnen ohne Lärm" ist ein finanzieller Anreiz für effektive Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden und auf Wohnbaugrundstücken, zum Beispiel Kastenfenster, Schiebeläden, die Verglasung bestehender Loggien oder Balkone, vorgesetzte Lärmschutzfassaden, ergänzte Laubengänge oder die Umorganisation bestehender Grundrisse.

Der Zuschuss beträgt bis zu 150 Euro pro Quadratmeter verbesserter Wohnfläche.

Im Fokus stehen bestehende Gebäude und Wohnquartiere. Aber auch Neubauten können gefördert werden, wenn sie als ergänzende Lärmschutzbebauungen dienen.

Voraussetzung ist ein Gesamtkonzept mit einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen und erwarteten Pegelminderungen.

Das Programm soll die Wohnqualität an lauten Straßen zeitnah, kurzfristig und nachhaltig verbessern.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Wohngebäude mit geförderten, preisgedämpften und freifinanzierten Mietwohnungen.
  • Ihr Wohngebäude liegt unmittelbar an einer lauten Straße. Die Auslösewerte von 64 dB(A) tagsüber und/oder 54 dB(A) nachts werden überschritten. Geben Sie in der Suchabfrage „Zuständige Stelle“ die Adresse Ihres Objekts ein, um zu überprüfen, ob es in einem förderfähigen Gebiet liegt.

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung des technischen Gesamtkonzepts
  • Schallschutztechnisches Gutachten
  • Lüftungstechnische Nachweise (je nach Konzept)
  • Pläne sowie Details
  • Wohnflächenaufstellung
  • Kostenaufstellung

Ähnliche Leistungen

Belegungsverstöße bei geförderten Wohnungen

Melden Sie uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass geförderte Wohnungen nicht in rechtmäßiger Weise genutzt werden oder ein Belegungsverstoß vorliegt.

Umwandlung von Wohnraum in Sondereigentum

Wenn Sie im Stadtgebiet München Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, benötigen Sie möglicherweise eine Genehmigung.

Erhaltungssatzungen – Umwandlung in Sondereigentum

Wenn Sie in einem Erhaltungssatzungsgebiet Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Auskunft über Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte beziehen sich auf einen Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche. Sie werden aus Grundstücks-Verkäufen abgeleitet und lagespezifisch angegeben.

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nötig.