Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern
Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.
Beschreibung
Aufgaben/Pflichten
- Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände sowie die Ausübung der Fischerei regeln
- Feststellung, Verhütung, Unterbindung und Mitwirkung bei der Verfolgung einschlägiger Verstöße, die mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind
- Anzeige von Fischsterben
- Sichtbares Tragen eines Dienstabzeichens bei Tätigkeitsausübung
- Vorlage des Dienstausweises bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen, sofern aus Sicherheitsgründen zumutbar
- Ausstellen von Bescheinigungen sichergestellter Sachen
Befugnisse
- Anhalten und Betreten von Wasserfahrzeugen, von denen aus Fischfang betrieben wird
- Betreten von Grundstücken (nicht Wohnungen und Hausgärten) bei dienstlichem Einschreiten
- Befahren von Gewässern (gegebenenfalls mit gesonderter Genehmigung)
- bei Personen, die auf, an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden
- Identitätsfeststellung
- Überprüfung des Fischereischeins/ Jugendfischereischeins und Erlaubnisscheins
- Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte und der gefangenen Fische (auch in Fahrzeugen) sowie der Fischbehälter
- bei Verdacht einer Zuwiderhandlung zwecks deren Verhütung oder Unterbindung
- Identitätsfeststellung
- Platzverweisung
- Sicherstellung von Fischen und anderen Sachen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften verwendet wurden oder verwendet werden sollen.
Den Dienstausweis für Fischereiaufseher können Sie ausschließlich online beantragen. Dort können Sie auch alle erforderlichen Unterlagen hochladen. Eine Einreichung per Post ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- persönliche Eignung (Führungszeugnis, gegebenenfalls gesondertes Gutachten)
- fachliche Eignung (Eignungstest bei der bayerischen Landesanstalt für Fischerei Starnberg)
- gültiger Fischereischein
Benötigte Unterlagen
- zwei aktuelle Passfotos, etwa 35 x 45 Millimeter
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Bestätigung über den bestandenen Eignungstest der bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg
- Kopie des gültigen Fischereischeins
Rechtliche Grundlagen
Artikel 64, 71 und 72 des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG).
Kreisverwaltungsreferat
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