Europäischer Feuerwaffenpass

Wenn Sie bei Reisen in der EU Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder für Wettbewerbe, brauchen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass.

Beschreibung

Für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass. Dieser dient der Legitimation der Waffen innerhalb der EU. In verschiedenen EU-Staaten ist vor der Einreise die Eintragung der Zustimmung zu der Waffeneinfuhr in den Feuerwaffenpass einzuholen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat.

Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bundesgebiet nicht die Waffenbesitzkarte. Wenn Sie eine oder mehrere Waffen von einem Staat in einen anderen dauerhaft bringen, benötigen Sie eine Einfuhr- beziehungsweise Ausfuhrgenehmigung.

 

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Waffenbesitzkarte, in der die mitzuführende Waffe eingetragen ist
  • 2 Passfotos
  • Pass oder Personalausweis

Wenn Sie persönlich vorbeikommen, benötigen wir das Orginal und eine Kopie von Ihrem Pass oder Personalausweis sowie von Ihrer Waffenbesitzkarte. Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

Wenn Sie den Antrag per Post, Fax oder E-Mail schicken, benötigen wir Ihren Pass oder Personalausweis sowie die Waffenbesitzkarte  in Kopie.

Fragen & Antworten

Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg mit den relevanten Unterlagen zu stellen, wenn Unterlagen im Original benötigt werden. Nur in begründeten Einzelfällen können auch Vorsprachetermine vereinbart werden.

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