Erwerbsminderungsrente (Telefon-Termin)
Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.
Beschreibung
- Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter*innen füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch wird eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Erwerbsminderungsrenten:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
Alternativ können Sie auch einen persönlichen Antragstermin vereinbaren.
Voraussetzungen
- Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
- Erwerbsminderungsrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherte bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen besondere versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen
Bei einem telefonischen Termin könnten einige benötigte Unterlagen in Kopie nachzureichen sein.
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Atteste und Gutachten (falls vorhanden)
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Schwerbehindertenausweis und -bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder
- Lehrvertrag oder-zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 17. Lebensjahr, auch aus dem Ausland
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweis über Betriebsrente
Fragen & Antworten
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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