eID-Karte (EU/EWR)
Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.
Beschreibung
Die eID-Karte im Scheckkartenformat ist 10 Jahre gültig. Sie enthält kein Lichtbild und keine Unterschrift. Die eID-Karte enthält einen Datenchip mit den persönlichen Daten sowie der Anschrift. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz gedacht und kann nicht als Ausweis- oder Reisedokument genutzt werden.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihre e-ID-Karte einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können ihn bei uns bestellen, wenn Sie Ihre e-ID-Karte beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/ 233-96000 an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- Sie sind älter als 16 Jahre.
- Sie sind aus einem EU-Staat oder Norwegen, Island, Liechtenstein.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Benötigte Unterlagen
- nationale Identitätsdokumente im Original (ID-Karte/Personalausweis, Reisepass)
- die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten
Fragen & Antworten
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu digitalen deutschen Verwaltungsleistungen und Sie können sich mit ihr im Internet und an Automaten/ Selbstbedienungsterminals identifizieren.
Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und sich entsprechend legitimieren.
Nein. Der von der Bundesdruckerei GmbH angebotene Online-Dienst "Pin-Rücksetzbrief" wurde zum 29.12.2023 eingestellt. Zum Zurücksetzen der Pin müssen Sie persönlich mit der eID-Karte in einem Bürgerbüro vorsprechen.
Die Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, können Sie für Ihre eID-Karte einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen "ad" (für Ausweisdokument) bekommen. Sie können ihn bei uns bestellen, wenn Sie Ihre eID-Karte beantragen oder abholen. Den Braille-Aufkleber erhalten Sie jederzeit auch nachträglich. Rufen Sie dazu beim Bürgerbüro-Servicetelefon unter 089/ 233-96000 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: buergerbuero.kvr@muenchen.de
Ja, bei einem Umzug muss die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert werden. Dazu muss die eID-Karte im Original in einem Bürgerbüro vorgelegt werden.