eID-Karte beantragen (EU/EWR)
Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen, auch wenn Sie noch nicht volljährig sind.
Sollten Sie sehbeeinträchtigt sein, kann ab dem 1.11.2021 auf Ihrem Personalausweis ein Braille-Aufkleber angebracht werden, der die Unterscheidung zu anderen (Scheck-)Karten erleichtert. Sie können den Antrag bei der Beantragung oder der Abholung Ihres Personalausweises stellen.
Auch ein nachträgliches Aufbringen auf bereits vorhandene Personalausweise ist möglich. Kontaktieren Sie bitte hierzu das Servicetelefon des Bürgerbüros unter 089/233-96000.
Voraussetzungen
- Sie sind älter als 16 Jahre
- Sie sind aus einem EU-Staat oder Norwegen, Island, Liechtenstein
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
Benötigte Unterlagen
- nationale Identitätsdokumente im Original (ID-Karte/Personalausweis, Reisepass)
- die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa vier bis fünf Wochen
Hinweise zur Abholung
Sie können den Bearbeitungsstand Ihrer eID-Karte online abfragen. Für die Abholung benötigen Sie einen vorab gebuchten Termin.
Die Aushändigung kann an Sie persönlich oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich). Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese 16 Jahre alt sind.
Für die Abholung können Sie optional auch ein entsprechend bevollmächtigtes Dienstleistungsunternehmen Ihrer Wahl engagieren.
Gebührenrahmen
Fragen & Antworten
Welche Möglichkeiten bietet mir die eID-Karte?Die Online - Ausweisfunktion der eID-Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu digitalen deutschen Verwaltungsleistungen und Sie können sich mit ihr im Internet und an Automaten/Selbstbedienungsterminals identifizieren.
Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und sich entsprechend legitimieren.
Muss bei einem Umzug die neue Adresse auf die eID-Karte?
Ja, bei einem Umzug muss die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert werden. Dazu muss die eID-Karte im Original in einem Bürgerbüro vorgelegt werden.
Ja, Inhaber*innen einer ID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, können die PIN selbst zurücksetzen. Der PIN-Rücksetzbrief wird von der Bundesdruckerei GmbH als Online-Service angeboten. Der Brief wird aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Die Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.