BAföG – Hochschule oder Fachhochschule in Österreich

Sie studieren in Österreich oder absolvieren dort ein Auslandssemester oder Praktikum und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie eine Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Österreich besuchen, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden. Gleiches gilt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Hochschulausbildung in Deutschland ein Pflicht-Praktikum oder Auslandssemester in Österreich absolvieren.

Die Ausbildungsförderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt.

Der Grundbedarf beträgt

  • monatlich 534 Euro, wenn Sie bei den Eltern wohnen.
  • monatlich 855 Euro, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen.

Voraussetzungen

Ausbildungsförderung (BAföG) kann für den Besuch einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Österreich für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt werden. Gefördert werden vollständige Studiengänge (zum Beispiel Bachelor, Master oder ähnliches), aber auch Pflichtpraktika und Auslandssemester.

Sie müssen eine Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Österreich besuchen oder

Sie absolvieren ein Pflicht-Praktikum oder ein Auslandssemester in Österreich.

Bei der Berechnung wird das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt.

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis!), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen:

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen)
  • Studienbescheinigung / Studienblatt (Ihr Antrag kann erst nach Eingang des Studiennachweises bewilligt werden. Reichen Sie diesen daher ein, sobald er vorliegt.)
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärungen Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Formblatt 6 (Zusatzblatt Ausbildung im Ausland)
  • Einkommensteuerbescheid/e der Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag bei Geschwistern (falls für Sie zutreffend)

Falls für Sie zutreffend:

  • Praktikumsvertrag (wenn Sie ein Praktikum in Österreich absolvieren)
  • Erasmus-Bescheid oder Formblatt Ausbildungsbeihilfen (bei Auslandssemestern)
  • Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) von der Inländischen Hochschule ausgefüllt beziehungsweise Sammelzeugnis der österreichischen Hochschule bei Komplettstudium in Österreich (bei Antragstellung für das 5. Fachsemester im Bachelorstudium)
  • Bescheinigung nach § 15 Abs. 3a BAföG (Studienabschlussförderung bei Überschreitung der Regelstudienzeit)
  • wenn Sie die Fachrichtung wechseln: schriftliche Begründung für den Wechsel (grundsätzlich nach Beginn des dritten Fachsemesters), Inskriptionsbescheinigung für den neuen Studiengang, Exmatrikulationsbescheinigung aus dem alten Studiengang
  • gegebenenfalls Anerkennungsbescheid über Studienleistungen des alten für den neuen Studiengang
  • gegebenenfalls Bestätigung der Hochschule, dass Sie in ein höheres Semester eingestuft werden

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit variiert von Fall zu Fall. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Beginn des Zeitraums, für den Sie die Förderung beantragen. Nur so kann die Förderung rechtzeitig ausgezahlt werden.

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