BAföG – Fachschule, zwei- bis dreijährig
Sie besuchen eine Fachschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?
Beschreibung
Der Grundbedarf beträgt
- monatlich 276 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen
- monatlich 666 Euro, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen
Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fachschule besuchen, die keine Berufsausbildung voraussetzt.
- Beide Elternteile wohnen im Stadtgebiet München oder
- Sie wohnen in München und
- ihre Eltern wohnen in unterschiedlichen Landkreisen oder kreisfreien Städten.
Das Einkommen Ihrer Eltern wird berücksichtigt!
Benötigte Unterlagen
Folgende Dokumente müssen sie vorlegen:
- Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
- Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen
- Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
- Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
- Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
- Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern (falls für Sie zutreffend)
Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.