Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zur Rentenart (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente)
  • zum Rentenbeginn
  • zur Rentenhöhe
  • zu Rentenabschlägen
  • zur Rentenberechnung einschließlich Einkommensanrechnung
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide
  • zu den gesetzlichen Abgaben und zur Rentenzahlung
  • zum Rentensplitting
  • zur Beitragserstattung aus der Versicherung des*der Verstorbenen

Gerne prüfen wir auch erlassene Rentenbescheide und informieren Sie über weitere Möglichkeiten, die das Rentenrecht bietet.

Alternativ können Sie auch einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Voraussetzungen

Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Hinterbliebenen
  • Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Verstorbenen
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung von beiden
  • Weitere Einkommensnachweise (unter anderem Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Betriebsrente)
  • Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten.
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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Beglaubigung für Rentenzwecke

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